Doppelaccountregister
Version vom 12. April 2023, 19:34 Uhr von Lukas (Diskussion | Beiträge)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen:
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: