Doppelaccountregister
Version vom 6. Dezember 2022, 18:23 Uhr von Dr. phil. Sascha Ende (Diskussion | Beiträge) (Mit Genehmigung des Accountinhabers.)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: