Doppelaccountregister
Version vom 22. Oktober 2022, 16:25 Uhr von Dr. Bernd Ramelow (Diskussion | Beiträge)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: