Doppelaccountregister
Version vom 1. Oktober 2022, 21:14 Uhr von Dr. Bernd Ramelow (Diskussion | Beiträge)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: