Doppelaccountregister
Version vom 24. August 2022, 23:56 Uhr von Dr. Bernd Ramelow (Diskussion | Beiträge) (Register bearbeitet)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: