Doppelaccountregister
Version vom 5. September 2022, 10:55 Uhr von Martin Berenson (Diskussion | Beiträge)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: