Doppelaccountregister
Version vom 12. Juli 2022, 16:39 Uhr von Hajime (Diskussion | Beiträge) (Eintragung für Sascha Ende)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: