Robert Geissler

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Prof. Dr. jur. Robert Theo Geissler
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Basisdaten
Geschlecht männlich
geboren am 19. Dezember 1971
Politische Tätigkeit
Öffentliches Amt Präsident des Obersten Gerichts a. D.


Robert Geissler (* 19. Dezember 1971 in Hanau) ist ein deutscher Jurist und war von November 2021 bis Mai 2022 Präsident des Obersten Gerichts.

Leben

Familie

Robert Theo Geissler wurde am 19. Dezember 1971 in Hanau geboren. Er ist Sohn einer Unternehmerfamilie. Sein Vater Paul Geissler gründete 1980 ein Unternehmen für Maschinenbaumechanik, wo auch seine Mutter Petra Geissler (geb. Fröhlich) seither im Vertrieb arbeitet. Geissler hat eine vier Jahre ältere Schwester, Maria Geissler, welche in den Betrieb des Vaters eingestiegen ist und diesen im Jahr 2004 vollständig übernommen hat. Für Robert kam ein Einsteigen in den Familienbetrieb von Anfang an nicht in Frage, er signalisierte bereits früh, dass er keine Ausbildung bzw. kein Studium im Bereich des Maschinenbaus anstrebt. Robert Geissler lebte bis 2005 in Wiesbaden, ehe er nach seiner Berufung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof nach Kassel zog.

Geissler ist seit dem Jahr 2000 mit der Realschullehrerein Franziska Leitner verheiratet. Im Jahr 2002 kam ihr erster Sohn Marcel zur Welt. Er absolvierte Grundschule und Realgymnasium in Kassel und absolviert zurzeit ein duales Studium der öffentlichen Verwaltung in Frankfurt am Main. Drei Jahre später kam Robert und Franziskas zweiter Sohn, Matthäus, zur Welt, der zurzeit noch Schüler am Realgymnasium in Kassel ist.

Ausbildung und Beruf

Geissler absolvierte Grundschule und Realgymnasium in Hanau, studierte dann Rechtswissenschaften an der Universität Wiesbaden. 1996 legte Geissler das erste juristische Staatsexamen mit der Note "sehr gut" ab, anschließend absolvierte er das Referendariat am Landgericht Wiesbaden. 1999 legte Geissler das zweite juristische Staatsexamen ab, bereits zuvor, im Jahr 1998, promovierte er an der Universität Wiesbaden zum. Dr. jur.. Nach Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens war Geissler zunächst sechs Jahre am Verwaltungsgericht Wiesbaden tätig. 2005 wurde Geissler Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), 2010 wurde er Vorsitzender Richter des 5. Senats am Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Seit 2012 ist Robert Geissler Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät der Universität Wiesbaden. Im Jahr 2019 nahm Geissler ebenda eine Tätigkeit als Honorarprofessor auf.

Im Mai 2021 gab Geissler seine Kandidatur als Richter am Obersten Gericht bekannt. Am 26. Mai wurde Geissler vom Bundestag mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zum Nachfolger von Gerichtspräsident Andreas Brandstätter zum Richter am Obersten Gericht gewählt und zum Vizepräsidenten des Gerichts ernannt. Eine Wiederwahl durch den Bundesrat erfolgte, nach mehreren erfolglosen Wahlgängen in Bundesrat und Bundestag im November 2021. Daraufhin wurde er zum Präsidenten des Obersten Gerichts ernannt.

Politik

Politische Aktivität

Geissler verortet sich im politischen mitte-rechts-Spektrum. Er sympathisierte bereits in jungen Jahren mit der Christlich Demokratischen Union (CDU) und trat im Jahr 1990 der Jungen Union Hessen bei. Nachdem im Jahr 1999 die Spendenaffäre der Bundes-CDU aufgedeckt wurde, später auch die Spendenaffäre der hessischen CDU, trat Geissler jedoch aus der CDU aus. Er ist seitdem parteilos. Nach Gründung der Konservativen Partei (KonP) dachte er über einen Parteieintritt nach, worauf er schließlich jedoch verzichtete. Dennoch gilt die Familie Geissler, insbesondere Roberts Vater Paul, als Anhänger der KonP. Die Familie tätigt regelmäßig großzügige Spenden an die Partei.

Politische Positionen

Geissler gilt als gemäßigt Konservativer. Über seine grundsätzlichen politischen Positionen als junger Politiker in der Jungen Union ist nur wenig bekannt, da er meist nur im Hintergrund agierte und keine nennenswerten Ämter übernommen hat.

Bei der Bekämpfung des Klimawandels warnte Geissler vor überstürzten, schlecht durchdachten Handlungen. Er sprach sich für die Erarbeitung eines langfristigen Konzepts zur Reduzierung der Treibhausgase aus. "Die Politik handelt bei der Frage des Klimawandelt Großteils planlos. Erlangt das Thema "Klima" wieder einmal mediale Aufmerksamkeit, so reagiert die Politik meist fast hektisch mit wirren, nicht durchdachten und langfristig nicht zielführenden Maßnahmen und Regulierungen, wohl in der Angst Wählerstimmen verlieren zu können. Es fehlt an klaren, langfristigen, wirtschaftlich und gesellschaftlich verträglichen Konzepten und Ideen. Grüne träumen von immer höheren Abgaben und immer neuen Verboten, ganz rechts leugnet man den Klimawandel konsequent. Die Parteien der politischen Mitte müssen daher in dieser Frage an einem Strang ziehen und einen klaren, langfristigen Klimaschutzplan auf den Weg bringen. Der Klimawandel ist nicht zu leugnen, aber mit Panik und Hektik werden wir ihn bestimmt nicht in den Griff bekommen", sagte Geissler 2019 in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Auch mit der Corona-Politik von Bund und Ländern zeigte sich Geissler nur in Teilen einverstanden. Die verordneten Corona-Maßnahmen seien zwar als Reaktion auf das erstmalige Auftreten von COVID-19 legitim gewesen, jedoch seien die Parlamente viel zu wenig in derart weitreichende Entscheidungen eingebunden worden. Die Fällung von solch wesentlichen Entscheidungen über Grundrechtseingriffe in einem im Grundgesetz nicht vorgesehenem Gremium (Ministerpräsidentenkonferenz) werde den verfassungsrechtlichen Anforderungen in weiten Teilen nicht gerecht. Entsprechend begrüßte Geissler die Entscheidung des Obersten Gerichts vom 13. März 2021, wo es die verordnete Ausgangssperre in Thüringen kippte. "Man kann sich über Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne der Ausgangssperre sicher streiten. Die Wirksamkeit ist wissenschaftlich weder bewiesen noch widerlegt. Dass das Oberste Gericht nun festgestellt hat, dass die infektionsschutzrechtliche Generalklausel nicht mehr als Grundlage für derart massive Grundrechtseingriffe im Wege einer Verordnung dienen kann, ist jedoch ein Meilenstein für all jene, die auch während Corona auf eine funktionierende Demokratie bauen wollen, in der eben das Parlament die Entscheidungsmacht in solch grundsätzlichen Entscheidungen innehat, nicht die Exekutive. Das Oberste Gericht zwingt Bund und Länder jetzt zum Tätigwerden: Die Länder müssen ihre Restriktionen auf eine vernünftige Grundlage im Sinne eines förmlichen Parlamentsgesetztes stellen, während der Bund möglicherweise geeignete Verordnungsermächtigungen schaffen muss, um den Landesregierungen einen gewissen Spielraum bei unvorhergesehenen Ereignissen einzuräumen.", kommentierte Geissler das Urteil in einer Talkshow im Sender "hr-fernsehen".



Bundesadler Siegel.svg Präsidenten des Obersten Gerichts der Bundesrepublik Deutschland