Doppelaccountregister
Version vom 24. August 2022, 21:50 Uhr von Dr. Arno Wiedmann (Diskussion | Beiträge)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: