Doppelaccountregister
Version vom 3. Dezember 2021, 12:48 Uhr von Constantin Nohlen (Diskussion | Beiträge)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: