Doppelaccountregister
Version vom 20. November 2021, 13:04 Uhr von Herbert Müller (Diskussion | Beiträge)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: