Doppelaccountregister
Version vom 17. Februar 2022, 18:04 Uhr von Ricarda Schneider (Diskussion | Beiträge)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: