Doppelaccountregister
Version vom 13. März 2022, 00:26 Uhr von Sebastian Schlesinger (Diskussion | Beiträge)
Nach § 2 Abs. 6 vDGB muss jeder, der einen Zweitaccount anlegt, der kein Medienaccount ist, sich in folgendes Doppelaccount-Register eintragen: