Erste Schritte

Aus Wiki - vBundesrepublik
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Dieser Artikel soll es Neumitgliedern erleichtern, sich in der Simulation zurechtzufinden und mit den Grundlegenden Abläufen der Simulation vertraut zu werden.

Struktur

Simulierte Organe

Bundespolitik

Bundestag

Bundesrat

Bundesregierung

Landespolitik

Landtag

Landesregierungen

Oberstes Gericht

Parteien

Allgemeines

Mitlieder können sich zu Parteien zusammenschließen bzw. diesen beitreten.

Um eine neue Partei zu gründen, brauchst Du eine gewisse Anzahl an Gründungsmitgliedern. Diese Anzahl ist variabel und beträgt 10 % der Anzahl der gültigen Zweitstimmen bei der letzten Bundestagswahl.

Beispiel: Haben bei der letzten Bundestagswahl insgesamt 50 Leute abgestimmt, beträgt die Anzahl an mindestens notwendigen Gründungsmitgliedern 10 % von 50, sprich 5 Mitglieder.

Du musst jedoch keiner Partei beitreten, sondern kannst auch als parteiloser in vBundesrepublik Karriere machen. Jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen. Beispielsweise können Parteilose mit keiner eigenständigen Liste bei der Bundestagswahl antreten, sondern müssen sich ggf. einer Liste einer Partei anschließen. Parteilose können jedoch in den Landtag gewählt werden und auch über die Direktmandate in den Bundestag gelangen.

Aktuelle Parteien

Partei Ausrichtung
Vorwärts! - Die Linksdemokraten
Die Grünen
Sozialdemokratische Partei
Liberales Forum
Konservative Partei

Gesetzgebungsverfahren

Bundesebene

Auf Bundesebene können sich drei Organe am Gesetzgebungsverfahren beteiligen:

Gesetzgebungsinitiative:

  • Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden durch die Bundesminister zunächst an den Bundesrat übersandt. Dieser hat die Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben (sprich, er debattiert über den Antrag), bevor dieser an den Bundestag weitergegeben wird.

  • Gesetzentwürfe des Bundesrates

Über den Bundesrat können die Landesregierungen an der Bundesgesetzgebung teilnehmen. Sie können auch Gesetzentwürfe erarbeiten (sog. Bundesratsinitiative). Über diese debattiert der Bundesrat zunächst und stimmt dann darüber ab. Wird der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen, so wird er an den Bundestag weitergeleitet.

  • Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen/-Mitglieder

Jede Bundestagsfraktion und jedes Bundestagsmitglied kann Gesetzentwürfe einreichen.


Verfahren im Bundestag:

Im Bundestag wird über jeden Entwurf debattiert. Er kann durch Änderungsanträge abgeändert werden, oder zur weiteren Bearbeitung in einen Ausschuss gegeben werden (Näheres über die Verschiedenen Verfahren regelt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Danach wird über den Entwurf abgestimmt. Erhält der Entwurf mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so ist er angenommen und wird an den Bundesrat übersandt.

Verfahren im Bundesrat: Im Bundesrat wird erneut über den Entwurf debattiert.


Landesebene

Das Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene ist deutlich weniger komplex als jenes auf Bundesebene. Sowohl Landesregierung als auch Landtagsfraktionen, oder -Mitglieder können beim Landtagspräsidium Gesetzentwürfe einreichen. Der Landtag debattiert dann eine bestimmte Zeit über den Entwurf (die Dauer der Debatte wird in den Geschäftsordnungen der jeweiligen Landtage geregelt) und stimmt dann darüber ab. Erhält der Entwurf mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so ist er angenommen und der Ministerpräsident verkündet das Gesetz. Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf nicht mehrheitlich zu, so gilt er als abgelehnt.

Administration und Moderatoren

Technische Administration

Allgemeines

Die Administration ist für die Technik verantwortlich. Sie erteilt die verschiedenen Rechte für die Foren und überwacht Wahlen und Abstimmungen. Dazu fischt sie auch nach etwaigen Doppelaccounts. Die Administratoren werden nicht gewählt.

Bei allen Fragen oder Problemen die Technik betreffend könnt Ihr Euch vertrauensvoll an die Administration wenden.

Mitglieder der Administration

Administrator
Felix Neuheimer
Nils Neuheimer
Helmut Müller
Franz L. Huber

Moderatoren

Allgemeines

Die Moderatoren achten darauf, dass Mitspieler*innen sich an die grundlegenden Verhaltensregeln halten. So ist es etwa verboten, andere Spieler zu beleidigen oder durch Spamming den Spielfluss zu stören. Die Moderation kann dabei Strafpunkte vergeben und/oder einen Mitspieler für eine bestimmte Zeit sperren. Die Moderation kann dabei von Amts wegen ermitteln, oder durch jeden Mitspieler auf einen oder mehrere Beiträge aufmerksam gemacht werden.

Die Amtszeit der Moderatoren beträgt sechs Monate.

Die Entscheidungen der Moderation sind vollumfänglich anfechtbar und können vom Obersten Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.

Die nähere Ausgestaltung erfolgte durch das Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik.

Mitglieder der Moderation

Moderator*in Beginn der Amtszeit
Victoria Mechnachanov
(Vorsitzende)
12. Dezember 2020
Manuela Kotting-Uhl 12. Dezember 2020
Elke Kanis 12. Dezember 2020