Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

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Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Kurztitel Teilzeit- und Befristungsgesetz
Abkürzung TzBfG
Art Bundesgesetz
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie Arbeitsrecht
Erlassen am 21. Dezember 2000
Inkrafttreten am 1. Januar 2001
Letzte Änderung durch Art. 1 Gesetz zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung
Inkrafttreten der letzten Änderung 1. Januar 2021


Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (kurz TzBfG), auch Teilzeit- und Befristungsgesetz, regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung. Ziel des Gesetzes ist es nach seinem § 1, „Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern“.

Im Wortlaut

Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 15.12.2020

Vollzitat: "Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung vom 14. Dezember 2020 geändert worden ist"


Novellierungen

Gültig

Voller Titel Kurztitel Datum des Inkrafttretens Antragssteller Kommentar
Gesetz zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung 1. Januar 2021 Vorwärts! - Die Linksdemokraten Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (vgl. § 22)