Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

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Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Abkürzung EGBGB
Art Bundesgesetz
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie Privatrecht
Erlassen am 18. August 1896
Inkrafttreten am 1. Januar 1900
Letzte Änderung durch Art. 3 Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Vereine
Inkrafttreten der letzten Änderung 7. März 2021


Das Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (kurz EGBGB)stammt ebenso wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896. Es wurde seitdem zahlreich novelliert, in einer Neufassung vom 21. September 1994 neu bekannt gemacht und seither mehrfach geändert. Es ist in Artikel gegliedert. Einige Artikel sind nochmals in Paragraphen unterteilt. Vereinzelt (z. B. vom Bundesministerium der Justiz) wird die Abkürzung BGBEG benutzt.

Im Wortlaut

EGBGB]

Zitiervorschlag: "Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. März 2021 geändert worden ist"


Novellierungen

Gültig

Voller Titel Kurztitel Datum des Inkrafttretens Antragssteller Kommentar
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Vereine 7. März 2021 Die Grünen Einführung des Vereinsregisters beim Obersten Gericht (vgl. Art. 231 § 2 Abs. 5 ff.)