vB-Wiki:Gesetzesarchiv/Niedersachsen/Gesetz zur Förderung von erneuerbaren/nachhaltigen Energiequellen
Gesetz zur Förderung von erneuerbaren/nachhaltigen Energiequellen | |
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Abkürzung | GzFvenE |
Art | Landesgesetz |
Geltungsbereich | Niedersachsen |
Rechtsmaterie | Energierecht |
Erlassen am | 22. Mai 2020GVBl. S. 1 |
Inkrafttreten am | 22. Mai 2020 |
Das Gesetzesarchiv/Niedersachsen/Gesetz zur Förderung von erneuerbaren/nachhaltigen Energiequellen (kurz GzFvenE) ist am 22. Mai 2020 Inkraftgetreten. Es sieht eine Förderung von erneuerbaren und nachhaltigen Energiequellen in Höhe von 2 Millionen Euro jährlich in Niedersachsen vor. Der Antrag wurde vom Staatsminister für Umwelt, Indy Miller eingebracht.
Im Wortlaut
Gesetz zur Förderung von erneuerbaren/nachhaltigen Energiequellen
(FvenE)
Artikel 1
Finanzielle Förderung von erneuerbaren und nachhaltigen Energiequellen
Die Landesregierung vertreten, durch das Landesministerium für Umwelt und Verkehr setzt sich für die Förderung von erneuerbaren und nachhaltigen Energiequellen ein. Das Land Niedersachsen stellt insgesamt 2.000.000€ zur Verfügung.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Beschlussfassung in Kraft.