vB-Wiki:Gesetzesarchiv/Niedersachsen/Gesetz zur Förderung von erneuerbaren/nachhaltigen Energiequellen

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Gesetz zur Förderung von erneuerbaren/nachhaltigen Energiequellen
Abkürzung GzFvenE
Art Landesgesetz
Geltungsbereich Niedersachsen
Rechtsmaterie Energierecht
Erlassen am 22. Mai 2020GVBl. S. 1
Inkrafttreten am 22. Mai 2020



Das Gesetzesarchiv/Niedersachsen/Gesetz zur Förderung von erneuerbaren/nachhaltigen Energiequellen (kurz GzFvenE) ist am 22. Mai 2020 Inkraftgetreten. Es sieht eine Förderung von erneuerbaren und nachhaltigen Energiequellen in Höhe von 2 Millionen Euro jährlich in Niedersachsen vor. Der Antrag wurde vom Staatsminister für Umwelt, Indy Miller eingebracht.

Im Wortlaut


Gesetz zur Förderung von erneuerbaren/nachhaltigen Energiequellen
(FvenE)


Artikel 1

Finanzielle Förderung von erneuerbaren und nachhaltigen Energiequellen


Die Landesregierung vertreten, durch das Landesministerium für Umwelt und Verkehr setzt sich für die Förderung von erneuerbaren und nachhaltigen Energiequellen ein. Das Land Niedersachsen stellt insgesamt 2.000.000€ zur Verfügung.



Artikel 2
Inkrafttreten


Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Beschlussfassung in Kraft.