Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen | |
---|---|
Art | Landesgesetz |
Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
Rechtsmaterie | Staatsrecht |
Erlassen am | 6. Juni 1950 |
Inkrafttreten am | 28. Juni 1950 |
Letzte Änderung durch | Gesetz zur Änderung der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen |
Inkrafttreten der letzten Änderung | 11. April 2021 |
Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wurde gleichzeitig mit der Wahl des zweiten Landtages am 18. Juni 1950 durch Volksentscheid angenommen und trat am 11. Juli 1950 in Kraft. Die seither erfolgten rund zwanzig Verfassungsänderungen wurden durchgängig vom Landtag beschlossen. Geändert werden kann die Verfassung nur, wenn sich mindestens zwei Drittel aller Mitglieder des Landtages oder zwei Drittel der Hälfte aller Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen dafür aussprechen.
Im Wortlaut
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.2020
Zitiervorschlag: "Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950, die zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. April 2021 geändert worden ist
Novellierungen
Gültig
Voller Titel | Kurztitel | Datum des Inkrafttretens | Antragssteller | Kommentar |
---|---|---|---|---|
Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und weiterer Gesetze für das Wahlrecht ab 16 Jahren | 12.11.2020 | Kabinett Polke II | Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren (vgl. Art. 31 Abs. 2) | |
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen | 11.04.2021 | Kabinett Regenborn III | Änderung der Artikel 4, 7 und 12 |