Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

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Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Art Landesgesetz
Geltungsbereich Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie Staatsrecht
Erlassen am 6. Juni 1950
Inkrafttreten am 28. Juni 1950
Letzte Änderung durch Gesetz zur Änderung der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen
Inkrafttreten der letzten Änderung 11. April 2021


Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wurde gleichzeitig mit der Wahl des zweiten Landtages am 18. Juni 1950 durch Volksentscheid angenommen und trat am 11. Juli 1950 in Kraft. Die seither erfolgten rund zwanzig Verfassungsänderungen wurden durchgängig vom Landtag beschlossen. Geändert werden kann die Verfassung nur, wenn sich mindestens zwei Drittel aller Mitglieder des Landtages oder zwei Drittel der Hälfte aller Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen dafür aussprechen.

Im Wortlaut

Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.2020

Zitiervorschlag: "Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950, die zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. April 2021 geändert worden ist


Novellierungen

Gültig

Voller Titel Kurztitel Datum des Inkrafttretens Antragssteller Kommentar
Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und weiterer Gesetze für das Wahlrecht ab 16 Jahren 12.11.2020 Kabinett Polke II Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren (vgl. Art. 31 Abs. 2)
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen 11.04.2021 Kabinett Regenborn III Änderung der Artikel 4, 7 und 12