Gesetz zur Änderung der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen | |
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Art | Landesgesetz |
Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
Rechtsmaterie | Staatsrecht |
Erlassen am | 10. April 2021 |
Inkrafttreten am | 11. April 2021 |
Das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen ändert die Artikel 4, 7 und 12 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Im Wortlaut
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen
vom 10. April 2021
Artikel 1
Änderung der Landesverfassung
Das Verfassung für das Land NRW vom 28. Juni 1950, das zuletzt durch Gesetz vom 25.10.2020 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 4 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:
"(3) Sauberes Trinkwasser ist ein Menschenrecht, das es zu sichern gilt. Der Zugang zu diesem darf keinen wirtschaftlichen oder ähnlichen Einschränkungen unterliegen."
2. Artikel 7 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Achtung vor der Würde des Menschen, die unbedingte Akzeptanz der Menschenrechte und die Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung."
3. Artikel 12 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 wird ", Bekenntnisschulen" ersatzlos gestrichen. In Absatz 3 wird Satz 2 ersatzlos gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.