Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei

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Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei
Kurztitel Polizeiaufgabengesetz
Abkürzung PAG
Art Landesgesetz
Geltungsbereich Bayern
Rechtsmaterie Polizei- und Ordnungsrecht
Erlassen am 16. Oktober 1954
Inkrafttreten am 1. Dezember 1954
Letzte Änderung durch § 1 Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes
Inkrafttreten der letzten Änderung 11. April 2021


Das Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (kurz PAG), auch Polizeiaufgabengesetz, ist ein Landesgesetz des Freistaates Bayern, das die Aufgaben und Befugnisse der Polizei auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr regelt. Es wurde am 16. Oktober 1954 erlassen und am 24. August 1978 unter seiner heutigen Bezeichnung neu gefasst. 2017 und 2018 gab es Novellen des Gesetzes, was auf vielfältigen Protest stieß und zu Großdemonstrationen führte. Als Reaktion hierauf wurde das PAG im Jahre 2021 unter Ministerpräsident Holler durch Innenminister Florentin Plötz erneut novelliert.

Im Wortlaut

Polizeiaufgabengesetz

Zitiervorschlag: Polizeiaufgabengesetz (PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (GVBl. S. 397, BayRS 2012-1-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 11. April 2021 geändert worden ist"


Novellierungen

Gültig

Voller Titel Kurztitel Datum des Inkrafttretens Antragssteller Kommentar
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes 11. April 2021 Kabinett Holler Entschärfung des PAGs