Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei
Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei | |
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Kurztitel | Polizeiaufgabengesetz |
Abkürzung | PAG |
Art | Landesgesetz |
Geltungsbereich | Bayern |
Rechtsmaterie | Polizei- und Ordnungsrecht |
Erlassen am | 16. Oktober 1954 |
Inkrafttreten am | 1. Dezember 1954 |
Letzte Änderung durch | § 1 Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes |
Inkrafttreten der letzten Änderung | 11. April 2021 |
Das Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (kurz PAG), auch Polizeiaufgabengesetz, ist ein Landesgesetz des Freistaates Bayern, das die Aufgaben und Befugnisse der Polizei auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr regelt. Es wurde am 16. Oktober 1954 erlassen und am 24. August 1978 unter seiner heutigen Bezeichnung neu gefasst. 2017 und 2018 gab es Novellen des Gesetzes, was auf vielfältigen Protest stieß und zu Großdemonstrationen führte. Als Reaktion hierauf wurde das PAG im Jahre 2021 unter Ministerpräsident Holler durch Innenminister Florentin Plötz erneut novelliert.
Im Wortlaut
Zitiervorschlag: Polizeiaufgabengesetz (PAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (GVBl. S. 397, BayRS 2012-1-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 11. April 2021 geändert worden ist"
Novellierungen
Gültig
Voller Titel | Kurztitel | Datum des Inkrafttretens | Antragssteller | Kommentar |
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Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes | 11. April 2021 | Kabinett Holler | Entschärfung des PAGs |