Gesetz zur Anpassung der Verfassung an das vDeutsche Gesetzbuch

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Gesetz zur Anpassung der Verfassung an das vDeutsche Gesetzbuch
Art Landesgesetz
Geltungsbereich Bayern
Rechtsmaterie Staatsrecht
Erlassen am 5. Mai 2021
Inkrafttreten am 6. Mai 2021


Das Gesetz zur Anpassung der Verfassung an das vDeutsche Gesetzbuch regelt die Anpassung der Bayerischen Verfassung an das vDeutsche Gesetzbuch.

Im Wortlaut

Gesetz zur Anpassung der Verfassung an das vDeutsche Gesetzbuch



vom 0 5 . 0 5 . 2 0 2 1



Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:



§ 1
Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern


Die Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch das Gesetz vom 6. April 2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:



1. In Art. 13 Abs. 1 wird die Angabe "180" durch das Wort "gewählten" ersetzt.



2. Art. 16 wird wie folgt geändert:


a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Worte "fünf Jahre" durch die Worte "zehn Wochen" ersetzt.

bb) Satz 3 wird ersatzlos gestrichen.


b) In Abs. 2 wird die Angabe "22." durch die Angabe "3." ersetzt.



3. In Art. 18 Abs. 4 wird das Wort "sechsten" durch das Wort "zweiten" ersetzt.



4. In Art. 20 Abs. 1 wird der Satzteil ",dessen Stellvertretern und den Schriftführern" durch die Worte "und dessen Stellvertretern" ersetzt.



5. In Art. 22 Abs. 1 werden die Sätze 2 bis 4 ersatzlos gestrichen.



6. Art. 25 Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen.



7. Art. 25a wird aufgehoben.



8. Art. 44 wird wie folgt geändert:


a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) Die Worte "einer Woche" werden durch die Worte "von zwei Wochen" ersetzt.

bb) Die Worte "fünf Jahren" werden durch die Worte "zehn Wochen" ersetzt.


b) In Abs. 2 wird der 2. Halbsatz ersatzlos gestrichen.


c) In Abs. 5 wird das Wort "vier" durch das Wort "drei" ersetzt.



9. Art. 60 wird wie folgt geändert:


a) Es wird ein Satz 2 angefügt und wie folgt gefasst:

"2Seine Aufgaben werden an das Oberste Gericht übertragen."


b) Dem Satz 1 wird die Satznummer 1 vorangestellt.




§ 2
Inkrafttreten


Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft