Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln | |
---|---|
Kurztitel | Arzneimittelgesetz |
Abkürzung | AMG |
Art | Bundesgesetz |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie | Gesundheitsrecht |
Erlassen am | 16. Mai 1961 |
Inkrafttreten am | 1. August 1961 |
Letzte Änderung durch | Art. 1 Gesetz zur besseren Kennzeichnung von homöopathischen Arzneimitteln |
Inkrafttreten der letzten Änderung | 20. Mai 2021 |
Das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (kurz AMG), auch Arzneimittelgesetz, ist ein Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts und regelt den Verkehr mit Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier. Inhaltlich steht es nah (supplementär) zum Betäubungsmittelgesetz und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Im Wortlaut
Novellierungen
Gültig
Voller Titel | Kurztitel | Datum des Inkrafttretens | Antragssteller | Kommentar |
---|---|---|---|---|
Gesetz zur besseren Kennzeichnung von homöopathischen Arzneimitteln | 20. Mai 2021 | Konservative Partei | Änderung der Kennzeichnungspflicht für homöopathische Arzneimittel (vgl. § 19 Abs. 4) |