Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

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Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Kurztitel Arzneimittelgesetz
Abkürzung AMG
Art Bundesgesetz
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie Gesundheitsrecht
Erlassen am 16. Mai 1961
Inkrafttreten am 1. August 1961
Letzte Änderung durch Art. 1 Gesetz zur besseren Kennzeichnung von homöopathischen Arzneimitteln
Inkrafttreten der letzten Änderung 20. Mai 2021


Das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (kurz AMG), auch Arzneimittelgesetz, ist ein Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts und regelt den Verkehr mit Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier. Inhaltlich steht es nah (supplementär) zum Betäubungsmittelgesetz und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.

Im Wortlaut

Arzneimittelgesetz


Novellierungen

Gültig

Voller Titel Kurztitel Datum des Inkrafttretens Antragssteller Kommentar
Gesetz zur besseren Kennzeichnung von homöopathischen Arzneimitteln 20. Mai 2021 Konservative Partei Änderung der Kennzeichnungspflicht für homöopathische Arzneimittel (vgl. § 19 Abs. 4)