vB-Wiki:Gesetzesarchiv/Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften | |
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Art | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie | Verkehrsrecht |
Erlassen am | 26. Mai 2020 BGBl. S. 1 |
Inkrafttreten am | 26. Mai 2020 |
Die Gesetzesarchiv/Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ändert die Straßenverkehrs-Ordnung und wurde am 26. Mai 2020 nachdem der Bundesrat zugestimmt hat von Bundesumweltminister Sebastian Fürst erlassen. Sie sieht die Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf den Autobahnen von 130 km/h vor.
Im Wortlaut
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Vom 26. Mai 2020
Es verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Energie, Verkehr, Ernährung und Landwirtschaft aufgrund des § 6 Absatz 1 Nummer 3 erster Halbsatz sowie § 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe d des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008) geändert worden ist mit Zustimmung des Bundesrates:
§ 1
Änderung der Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 4a der Verordnung vom 6. Juni 2019 (BGBl. I S. 756) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 18 Absatz 5 wird wir folgt geändert:
a) In Nummer 3 wird nach "100 km/h" der Punkt durch ein Komma ersetzt.
b) Es wird eine Nummer 4 angefügt und wie folgt gefasst:
"4. für alle nicht in den Nummern 1 bis 3 genannten Verkehrsteilnehmer 130 km/h."
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.[/legend]
Abgeleitete Rechtsnormen