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Gesetz zur Einführung eines Bildungstickets in Thüringen
Art Landesgesetz
Geltungsbereich Thüringen
Rechtsmaterie Verkehrsrecht
Erlassen am 18. Mai 2020 (GVBl. S1)
Inkrafttreten am 18. Mai 2020



Das Gesetz zur Einführung eines Bildungstickets in Thüringen wurde am 18. Mai 2020 auf Antrag der Landesregierung unter Ministerpräsidentin Nina Brandt erlassen und sieht die Einführung eines Bildungstickets für das Land Thüringen vor.

Im Wortlaut

Gesetz zur Einführung eines Bildungstickets in Thüringen





§1 Ziel des Gesetzes

  1. Das Bildungsticket Thüringen wird als kostengünstiges und landesweites Angebot für junge Menschen eingeführt.
  2. Es berechtigt zur Fahrt in allen Verkehrsträgern des ÖPNV und SPNV innerhalb des Freistaates Thüringen.
  3. Der Freistaat Thüringen kompensiert die Defizite für die Verkehrsverbünde.


§2 Geltungsbereich


1. Das Bildungsticket kann von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

  1. Schülerinnen und Schüler – von der Grundschule bis zum Abitur,
  2. Auszubildenden,
  3. Freiwillige Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende,
  4. Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes,
  5. Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.

2. Der Wohnsitz oder die Schule oder der Ausbildungsplatz befindet sich in Thüringen

3. Das Ticket ist personengebunden und daher nicht übertragbar.


§3 Nachweiserbringung

  1. Jugendliche bis 17 Jahre mit Wohnsitz in Thüringen weisen einfach ihr Alter und ihren Wohnort nach. Eine erziehungsberechtigte Person muss das Bestellformular unterschreiben. Liegt der Wohnort außerhalb von Thüringen, ist eine Bescheinigung der besuchten Schule oder des auszubildenden Betriebs innerhalb Thüringens notwendig.
  2. Junge Erwachsene ab 18 Jahre lassen sich den Nachweis von der besuchten Schule bzw. durch das ausbildende Unternehmen direkt auf dem Bestellschein ausstellen.


§4 Ausnahmen


Die 1. Klasse darf mit dem Bildungsticket Thüringen nicht genutzt werden – auch nicht mit Zuschlagkarten. Fernverkehrszüge dürfen ebenfalls nicht genutzt werden.


§5 Kosten des Bildungstickets

  1. Das Bildungsticket kostet bei Einmalzahlung 365 Euro pro Jahr, kann aber auch in zwölf Monatsraten zu je 31 Euro bezahlt werden.
  2. Alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden, deren Fahrtkosten voll erstattet werden, nutzen auch das Bildungsticket Thüringen kostenfrei.


§6 Geltungsdauer

  1. Das Bildungsticket Thüringen gilt ab dem ersten Tag eines beliebigen Kalendermonats und dann für volle 12 aufeinanderfolgende Monate.
  2. Wird das Bildungsticket Thüringen als Abonnement abgeschlossen, verlängert sich die Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag automatisch um weitere 12 Monate.

§7 Kostenübernahme durch den Freistaat

  1. Der Freistaat Thüringen stellt den Verkehrsverbünden die Mittel zur Finanzierung des Bildungstickets zur Verfügung.
  2. Im Haushalt wird dafür dauerhaft ein neuer Posten „Bildungsticket Thüringen“ eingerichtet.
  3. Die Finanzierung erfolgt zum Ende eines jeden Schuljahres.


§8 Inkrafttreten

  1. Das Bildungsticket wird mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 eingeführt
  2. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.