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Gesetz zur Absenkung des Wahlalters für Landtagswahlen | |
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Art | Landesgesetz |
Geltungsbereich | Thüringen |
Rechtsmaterie | Staats- und Verfassungsrecht |
Erlassen am | 18. Mai 2020 (GVBl. S 1) |
Inkrafttreten am | 18. Mai 2020 |
Das Gesetz zur Absenkung des Wahlalters für Landtagswahlen wurde am 18. Mai 2020 ausgefertigt. Es wurde auf Antrag der Thüringer Landesregierung unter Ministerpräsidentin Nina Brandt beschlossen und senkt das Wahlalter bei Landtagswahlen in Thüringen auf 16 Jahre ab.
Im Wortlaut
Gesetz zur Absenkung des Wahlalters für Landtagswahlen
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Freistaates Thüringen
Artikel 46 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Thüringen wird wie folgt neugefasst:
"(2) Wahl- und stimmberechtigt ist jeder Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Freistaat hat. Wählbar ist jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollenden und seinen Wohnsitz im Freistaat hat."
Artikel 2
Änderung des Thüringischen Landeswahlgesetzes
§13 des Thüringer Wahlgesetz für den Landtag wird wie folgt neu gefasst:
"Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 14 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind."
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Beschlussfassung in Kraft.
Abgeleitete Rechtsnormen
Urteile zu diesem Gesetz
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