vB-Wiki:Gesetzesarchiv/Achtundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Streichung des § 219a
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Achtundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Streichung des § 219a | |
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Art | Bundesgesetz |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie | Strafrecht |
Erlassen am | 25. Mai 2020 BGBl. S. 1 |
Inkrafttreten am | 25. Mai 2020 |
Das Achtundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Streichung des § 219a wurde am 25. Mai 2020 verkündet. Es wurde im Bundestag auf Antrag der Fraktion der Grünen Demokraten unter Federführung von Steffi Haßelmann eingebracht. Das Gesetz sieht die Streichung des §219a StGB vor.
Im Wortlaut
Achtundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Streichung des § 219a
Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsangabe wird wie folgt geändert:
„§219a: (weggefallen)“
2. In §218b Absatz 2 Satz 1 entfällt „§219a oder“
3. §219a wird ersatzlos gestrichen