vB-Wiki:Gesetzesarchiv/Achtundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Streichung des § 219a

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Achtundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Streichung des § 219a
Art Bundesgesetz
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie Strafrecht
Erlassen am 25. Mai 2020 BGBl. S. 1
Inkrafttreten am 25. Mai 2020



Das Achtundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Streichung des § 219a wurde am 25. Mai 2020 verkündet. Es wurde im Bundestag auf Antrag der Fraktion der Grünen Demokraten unter Federführung von Steffi Haßelmann eingebracht. Das Gesetz sieht die Streichung des §219a StGB vor.

Im Wortlaut

Achtundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Streichung des § 219a



Änderung des Strafgesetzbuches


Das Strafgesetzbuch wird wie folgt geändert:


1. Die Inhaltsangabe wird wie folgt geändert:

„§219a: (weggefallen)“

2. In §218b Absatz 2 Satz 1 entfällt „§219a oder“

3. §219a wird ersatzlos gestrichen


Abgeleitete Rechtsnormen

Urteile zu diesem Gesetz

Urteil BvF 1/20