Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit
Version vom 9. November 2020, 23:08 Uhr von Dr. Arno Wiedmann (Diskussion | Beiträge)
Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit | |
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Kurztitel | Kurzarbeitergeldverordnung |
Abkürzung | KugV |
Art | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie | Arbeitsrecht |
Erlassen am | 25.03.2020 |
Inkrafttreten am | 25.03.2020 |
Letzte Änderung durch | Art. 1 Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung |
Inkrafttreten der letzten Änderung | 1. Januar 2021 |
Die Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (kurz KugV), auch Kurzarbeitergeldverordnung, enthält grundlegend drei Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld: Die Anforderungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld werden abgesenkt, die Beiträge zur Sozialversicherung auf das Kurzarbeitergeld werden dem Arbeitgeber vollständig von der Agentur für Arbeit erstattet und die Kurzarbeit wird auch für Zeitarbeitsunternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, ermöglicht. Erlassen wurde sie im Zuge der Corona-Pandemie im Jahre 2020 von der von Angela Merkel geführten Regierung aus CDU/CSU und SPD.
Im Wortlaut
Novellierungen
Gültig
Voller Titel | Kurztitel | Datum des Inkrafttretens | Antragssteller | Kommentar |
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Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung | 15. Oktober 2020 | Kabinett Leybrock |