Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit

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Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit
Kurztitel Kurzarbeitergeldverordnung
Abkürzung KugV
Art Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie Arbeitsrecht
Erlassen am 25.03.2020
Inkrafttreten am 25.03.2020
Letzte Änderung durch Art. 1 Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
Inkrafttreten der letzten Änderung 1. Januar 2021


Die Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (kurz KugV), auch Kurzarbeitergeldverordnung, enthält grundlegend drei Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld: Die Anforderungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld werden abgesenkt, die Beiträge zur Sozialversicherung auf das Kurzarbeitergeld werden dem Arbeitgeber vollständig von der Agentur für Arbeit erstattet und die Kurzarbeit wird auch für Zeitarbeitsunternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, ermöglicht. Erlassen wurde sie im Zuge der Corona-Pandemie im Jahre 2020 von der von Angela Merkel geführten Regierung aus CDU/CSU und SPD.

Im Wortlaut

Kurzarbeitergeldverordnung vom 21.10.2020


Novellierungen

Gültig

Voller Titel Kurztitel Datum des Inkrafttretens Antragssteller Kommentar
Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung 15. Oktober 2020 Kabinett Leybrock