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<p>Mehr als 14: 5 Stimmen im Bundesrat</p>
<p>(2) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Ein Vertreter eines Bundeslandes gibt die gesamten Stimmen für dieses Bundesland ab.</p>
<p>(3) Der Das Präsidium des Bundesrates besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten und dem zweiten Vizepräsidenten. </p> <p>(3.1) Das Präsidium wechselt turnusgemäß alle 6 Wochen. <p>(3.2) Die Reihenfolge ist dabei wie folgt: NRW-Bayern-Thüringen-Hamburg. <p>(3.3) Die aktuelle Delegation des Landes schlägt aus ihrer Mitte einen Kandidaten für das jeweilige Amt vor. <p>(3.4) Die Kandidaten müssen vom Bundesrat wählt bestätigt werden. <p>(3.5) Den Posten des ersten Vizepräsidenten besetzt das Land, welches im Abstand von 10 Wochen einen vorherigen Turnus den Präsidenten gestellt hat. <p>(3.6) Den Posten des Bundesrateszweiten Vizepräsidenten besetzt das Land, welches im nachfolgenden Turnus den Präsidenten stellen wird. </p>(3.7) Ein Bundesland kann, sofern keiner aus der Delegation für das Amt kandidieren möchte, im entsprechenden Turnus auf sein Amt verzichten. In diesem Fall übergeht die Besetzung des betreffenden Amtes auf das nächste Land über.(4) Ist eine Neubesetzung erforderlich, so findet diese unverzüglich statt.
<p>(4) Der Bundesrat wählt im Abstand von 10 Wochen einen bis zwei Vizepräsidenten des Bundesrates.</p>
<p>(5) Ist eine Neuwahl erforderlich, so findet diese unverzüglich statt.</p>
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