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Auf Bundesebene können sich drei Organe am Gesetzgebungsverfahren beteiligen:
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*==== Gesetzentwürfe der Bundesregierung ====
Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden durch die Bundesminister zunächst an den Bundesrat übersandt. Dieser hat die Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben (sprich, er debattiert über den Antrag), bevor dieser an den Bundestag weitergegeben wird.
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*==== Gesetzentwürfe des Bundesrates ====
Über den Bundesrat können die Landesregierungen an der Bundesgesetzgebung teilnehmen. Sie können auch Gesetzentwürfe erarbeiten (sog. Bundesratsinitiative). Über diese debattiert der Bundesrat zunächst und stimmt dann darüber ab. Wird der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen, so wird er an den Bundestag weitergeleitet.
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*==== Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen/-Mitglieder ====
Jede Bundestagsfraktion und jedes Bundestagsmitglied kann Gesetzentwürfe einreichen.
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