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Das Gericht kann im Falle des Nummer 1 auf Antrag auch anordnen, dass das zuständige Organ die unterlassene Begründung binnen einer bestimmten Frist nachzureichen hat.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>&nbsp;</span></p>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span
style='font-family:"Times New Roman",serif'>§ 19a<br>
<b style='mso-bidi-font-weight:normal'>Sanktionserzwingungsverfahren
 
</b></span></p>
 
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(1)
Jedermann kann gegen die Entscheidung der Moderation oder der Administration, ein Verhalten nicht zu sanktionieren, gerichtliche Entscheidung beantragen. Der Antrag hierüber ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung zu erheben und muss die Tatsachen, die eine Sanktionierung begründen sollen angeben.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>&nbsp;</span></p><p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2)
Der Antrag ist gegen die Organisation zu richten, die die Entscheidung getroffen hat.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>&nbsp;</span></p><p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(3)
Das Oberste Gericht gibt dem Antragsgegner binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit zur Äußerung. Es prüft die angegriffene Entscheidung vollumfänglich vor dem Hintergrund der Aussagen beider Parteien.</span></p>
<span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(4)
Kommt das Gericht zur Überzeugung, dass eine Sanktionierung hätte erfolgen müssen, gibt es dem Antrag statt und verweist die Sache an das zuständige Organ zurück.</span></p>
<span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(5)
§ 19 Absatz 7 gilt bei gerügten Verfahrensfehlern entsprechend.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>&nbsp;</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>&nbsp;</span></p>
 
<span style='font-size:11.0pt;line-height:107%;font-family:"Times New Roman",serif;
mso-fareast-font-family:Calibri;mso-fareast-theme-font:minor-latin;mso-ansi-language:
DE;mso-fareast-language:EN-US;mso-bidi-language:AR-SA'><br clear=all
style='mso-special-character:line-break;page-break-before:always'>
</span>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span
style='font-family:"Times New Roman",serif'>§ 1920<br><b style='mso-bidi-font-weight:normal'>PrüfungsumfangVerfahren nach § 5 Absatz 3 Nummer 4</b></span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(1) Die in einem Schiedsverfahren nach § 28 beteiligten Mitspieler können gegen die nach § 28 Absatz 2 ergangene Entscheidung der Moderation Einspruch erheben. Der Einspruch ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung zu erheben und hat die entscheidungserheblichen Tatsachen und die maßgeblichen Gründe des Einspruches benennen.</span></p> <p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2) DasOberste Gericht gibt der Moderation sowie den am Schiedsverfahren beteiligten Mitspielern binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit zur äußern. Es prüft die angegriffene Entscheidung vollumfänglichvor dem Hintergrund der Aussagen beider Parteien.</span></p> <p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(3) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.</span></p> <p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(4) Kommt das Gericht zur Überzeugung, dass der Einspruch begründet ist, kann das Gericht entscheiden auf 1. die Aufhebung der Entscheidung, oder 2. die Festsetzung einer eigenen Maßnahme nach § 28 Absatz 2.Das Gericht kann, wenn es die Entscheidung aufhebt, die Sache an die Moderation zurückverweisen.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>&nbsp;</span></p>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span
style='font-family:"Times New Roman",serif'>§ 2021<br><b style='mso-bidi-font-weight:normal'>EntscheidungstenorAmtsenthebungsverfahren</b></span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(1)
Kommt das Gericht zur ÜberzeugungDrei Mitspieler können mit der Behauptung a) ein Wahladministrator, b) ein Moderator, c) der Bundeswahlleiter, dass eine Sanktionierung insgesamtoder d) der Stellvertreter des Bundeswahlleiters unzulässig warhätten fahrlässig oder vorsätzlich gegen die Spielregeln verstoßen, die Enthebung des Beklagten aus seinem Amt beantragen. Die Klage ist binnen zwei Wochen nachdem der Kläger Kenntnis von dem behaupteten Regelverstoß erlangen konnte einzureichen. Die Begründung muss den Streitgegenstand, die Norm aus den Spielregeln, hebt das Gericht die Maßnahme aufverletzt sein soll sowie den Beklagten beinhalten.</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2)
Kommt das Das Oberste Gericht zur Überzeugung, dass die Strafzumessung unzulässig war,setzt es nach Maßgabe dieses Gesetzes eine eigene Strafe festgibt dem Beklagten binnen einer zu bestimmenden Frist Gelegenheit sich zu äußern..</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(3)
Kommt das Das Oberste Gericht zur Überzeugungkann auf Antrag im Wege der einstweiligen Anordnung entscheiden, dass das Verfahren, welches derangegriffenen Sanktionierung zu Grunde lag, gegen Richtlinien Beklagte an der Ausübung seines Amtes bis zur Entscheidung in der Spielregeln verstoßenhat, so kann es abweichend von Hauptsache verhindert ist.§ 19 Absatz 5 Satz 2 die Entscheidung aufheben und die Sachean das zuständige Organ zurückverweisengilt entsprechend. Dies ist insbesondere der Fall, wenn</span></p>
<p class=MsoListParagraphCxSpFirst MsoNormal style='text-align:justify;text-indent:-18.0pt;mso-list:l4 level1 lfo10'><span style='font-family:"Times New Roman",serif;mso-fareast-font-family:"Times New Roman"'><span style='mso-list:Ignore'>1.<span(4)style='font:7Das Gericht stellt in seiner Entscheidung fest, ob der Beklagte aus seinem Amt zu entheben ist.0pt "Times New Roman"'>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span></span><spanstyle='font-family:"Times New Roman"Es hat die Amtsenthebung anzuordnen, wenn es zum Entschluss kommt,serif'>dass der Beklagte vorsätzlich oder wiederholt gegen die Spielregeln verstoßen hat. Es kann eine nach diesem Gesetz vorgeschriebeneBegründung oder Anhörung unterlassen wurdeAmtsenthebung anordnen,</span></p>wenn der Beklagte fahrlässig gegen die Spielregeln verstoßen hat und
<p class=MsoListParagraphCxSpMiddle style='text-align:justify;text-indent:-18.0pt;mso-list:l4 level1 lfo10'><span style='font-family:"Times New Roman"a) der Verstoß schwer wiegt,serif;mso-fareast-font-family:"Times New Roman"'><span style='mso-list:Ignore'>2.<spanstyle='font:7.0pt "Times New Roman"'>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span></span><spanstyle='font-family:"Times New Roman",serif'>die Entscheidung über dieBefangenheit eines Mitglieds des zuständigen Organs als unzulässig erachtetwird oder</span></p>
<p class=MsoListParagraphCxSpLast style='text-align:justify;text-indent:-18.0pt;mso-list:l4 level1 lfo10'><span style='font-family:"Times New Roman",serif;mso-fareast-font-family:"Times New Roman"'><span style='mso-list:Ignore'>3.<spanstyle='font:7.0pt "Times New Roman"'>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span></span><spanstyle='font-family:"Times New Roman",serif'>das Gericht einen Verstoß gegen dieZuständigkeitsabgrenzung nach § 6 feststellt.</span></p>b) Wiederholungsgefahr besteht oder
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(4c)Das Oberste Gericht kann hiervon abweichend auch feststellen, dass einebestimmte Sanktionierung unzulässig war. Es kann im Falle des Absatz 3 Nummer 1auf Antrag auch anordnen, dass das zuständige Organ die unterlassene Begründungbinnen einer bestimmten Frist nachzureichen hatAmtsenthebung aus anderem wichtigen Grund geboten ist.</span></p>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span
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