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<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2)
Gesetz oder Spielregeln im Sinne dieses Gesetzes sind alle Regelungen, die sich
die Spielerschaft von vBundesrepublik durch Mehrheitsbeschluss gegeben hat.(3) Das Oberste Gericht im Sinne dieses Gesetzes ist die Zweite Kammer (Sim-Off-Kammer) des Obersten Gerichts gemäß § 20 Absatz 3 vDGB.</span></p> 
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>&nbsp;</span></p>
style='font:7.0pt "Times New Roman"'>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span></span><span
style='font-family:"Times New Roman",serif'>bereits nach Absatz 5 aus dem Amt
des Moderators enthoben wurde.Dies gilt nicht für Wahl-Administratoren nach § 4 Absatz 3</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(4)
Vorsitzender oder Stellvertreter im Falle eines Patts die Letztentscheidungsbefugnis ausübt.</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(5)Das Oberste Gericht kann einen Moderator, den Bundeswahlleiter oder dessenStellvertreter bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen Richtliniendieses Gesetzes oder des vDeutschen Gesetzbuches auf Antrag eines Mitspielers ausseinem Amt entheben (Amtsenthebungsverfahrenweggefallen). Näheres regelt ein Bundesgesetz.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'><span
Das passive Wahlrecht zum Wahl-Administrator steht demjenigen nicht zu,
<br>
1. der Moderator ist(weggefallen),
<br>
2. der kontoübergreifend weniger als 250 Beiträge verfasst hat oder
<br>
Ein Wahl-Administrator scheidet durch 14-tätige Inaktivität, Rücktritt oder Amtsenthebung durch das Oberste Gericht aus seinem Amt aus.
Ist eine Nachwahl erforderlich, findet diese unverzüglich statt. Für das Amtsenthebungsverfahren für Auf Antrag von fünf Mitspielern kann vor Ablauf der Amtsdauer aus Satz 1 ein Nachfolger eines Wahl-Administratoren gilt § 3 Absatz 5 entsprechendAdministrators gewählt werden; der Antrag ist nur zulässig, wenn in den letzten vier Wochen kein solcher Antrag gestellt worden oder eine Neuwahl des Wahl-Administrators erfolgt ist.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>&nbsp;</span></p>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span
style='font-family:"Times New Roman",serif'>§ 5<br>
<b style='mso-bidi-font-weight:normal'>Oberstes Gericht</b></span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(1)
Das Oberste Gericht ist zuständig Die zweite Kammer des Obersten Gerichts (Sim-Off-Kammer) besteht aus vier Richtern. Sie werden aus der Mitte der Spielerschaft in freier, gleicher und geheimer Wahl für die Nachprüfung Dauer von sechs Monaten gewählt. Die Richter führen ihr Amtsgeschäft bis zur Wiederwahl oder bis zur Neuwahl eines neuen Richters fort. Das Ausscheiden vom Amt als Richter erfolgt durch 14-tägige Inaktivität oder Rücktritt. Ist eine Nachwahl erforderlich, findet diese unverzüglich statt. Das passive Wahlrecht wird erworben mit dem Verfassen von Entscheidungen , kontenübergreifend, mindestens 250 Beiträgen und sechsmonatiger Mitgliedschaft auf der Plattform. Das passive Wahlrecht zum Richter der zweiten Kammer des Obersten Gerichts steht demjenigen nicht zu, derModeration und Administration1. Moderator ist; 2. bereits nach § 25 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 ausgeschlossen wurde; 3.bereits nach § 3 Absatz 5 aus dem Amt des Moderators enthoben wurde;</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2)
Richter sind zur Aufnahme eines Nebenkontos befugt. Sie haben in diesem Fallmit dem Richteraccount Nebenaccount aus allen anderen Benutzergruppen als der Benutzergruppefür das Oberste Gericht auszuscheiden. Richteraccounts Nebenaccounts dürfen keiner Parteiangehörenund vorbehaltlich Satz 1 kein Amt ausüben.</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(3)
Die Befangenheit Zweite Kammer des Obersten Gerichts entscheidet über 1. die Auslegung der Spielregeln (§ 20 Absatz 3 Nummer 1 vDGB; Regelbeschwerde), 2. Einsprüche gegen Sanktionierungen der Moderation oder der Administration (§ 20 Absatz 3 Nummer 2 vDGB; Einspruchsverfahren)3. Anträge, die Sanktionierung eines Richters ist kontoübergreifend festzustellenvon der Moderation oder der Administration nicht sanktionierten Verhaltens zu erzwingen (§ 20 Absatz 3 Nummer 3 vDGB; Sanktionserzwingungsverfahren) 4. gegen von der Moderation im Zuge eines Schiedsverfahrens festgelegte Maßnahmen (§ 20 Absatz 3 Nummer 3 vDGB) und 5. die Enthebung von Wahladministratoren, Moderatoren, dem Bundeswahlleiter oder dessen Stellvertreter aus ihrem Amt (§ 20 Absatz 3 Nummer 3 vDGB; Amtsenthebungsverfahren)<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(4)Die Zweite Kammer des Obersten Gerichts bestimmt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.".</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>&nbsp;</span></p>
style='font-family:"Times New Roman",serif'>ein Verhalten, das andere beleidigt
oder diskriminiert;</span></p>
 
<p class=MsoListParagraphCxSpMiddle style='text-align:justify;text-indent:-18.0pt;
mso-list:l0 level1 lfo9'><span style='font-family:"Times New Roman",serif;
mso-fareast-font-family:"Times New Roman"'><span style='mso-list:Ignore'>4a.<span
style='font:7.0pt "Times New Roman"'>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span></span><span
style='font-family:"Times New Roman",serif'>ein Verhalten, durch das andere Mitspieler verleumdet werden;</span></p>
<p class=MsoListParagraphCxSpMiddle style='text-align:justify;text-indent:-18.0pt;
<b style='mso-bidi-font-weight:normal'>Trolling</b></span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>AlsTrolling im Sinne dieses Gesetzes ist das wiederholte Verfassen von noch nicht beleidigenden Beiträgen, die a) die Grundsätze der Simulation absichtlich ignorieren und verletzen, b) darauf abzielen, einen Mitspieler wiederholt zu verletzen, zu provozieren oder zu belästigen, oderTrolling sind c) darauf abzielen, Konflikte zwischen Mitspielern zu schüren. Isolierte humoristische Anspielungen und Äußerungensind nicht als Trolling anzusehen; dies gilt nicht, auch wenn sie auf einesimulationsausschließliche Situation Bezug nehmen, soweit sie nach Art, Ausmaßund oder Häufigkeit nicht spielbeherrschend sind oder darauf abzielen, bewussteEmpörung hervorzurufen, nicht anzusehenden Simulationsfluss erheblich stören.</span></p>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span
<b style='mso-bidi-font-weight:normal'>Beleidigung und Diskriminierung</b></span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(1)Als eine Beleidigung im Sinne dieses Gesetzes ist eine innerhalb einer simulationsausschließlichenSituation jeder Beitrag, der dazu geeignet ist, einen Mitspieler verächtlich zu machen oder öffentlich herabzuwürdigen. In simulierten Situationen vorgenommene ProvokationProvokationen, Überspitzung Überspitzungen oder sonstige Verwendung sonstigerMittel der politischen politischer Kommunikation sind nicht als Beleidigung anzusehen soweit ; dies gilt nicht, wenn sie nach Art,Ausmaß und oder Häufigkeit nicht spielbeherrschend ist den Simulationsfluss erheblich stören oder bewusst darauf abzieltabzielen, bewussteEmpörung hervorzurufen.</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2)
Person, auch wenn diese nicht eigentlicher Adressat der Aussage ist, aufgrund
dieser Zugehörigkeit abzuwerten.</span></p>
 
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span
style='font-family:"Times New Roman",serif'>§ 11a<br>
<b style='mso-bidi-font-weight:normal'>Verleumdung</b></span></p>
 
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>Verleumdung im Sinne dieses Gesetzes ist das fahrlässige oder vorsätzliche Behaupten oder Verbreiten von unwahren Tatsachen über einen Mitspieler, wenn dies dazu geeignet ist, diesen verächtlich zu machen oder öffentlich herabzuwürdigen. Gleiches gilt für die Behauptung oder Verbreitung von nicht erwiesenermaßen wahren Tatsachen über einen Mitspieler (Üble Nachrede).</span></p>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span
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