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770 Bytes hinzugefügt ,  18:41, 21. Mai 2022
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| Erlassen am = 28.04.2020
| Inkrafttreten am = 28.04.2020
| Letzte Änderung durch = [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/50155620-abstimmung-verlust-voneinschr%C3%A4nkungen-f%C3%A4mternBCr-das-wahlregister/#post63246 Verlust von Ämternwcf12 Einschränkungen für das Wahlregister] | Inkrafttreten der letzten Änderung = 2414.0104.2022
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<p>(6) Eine Parteimitgliedschaft ist zur Kandidatur für eine Partei in einem Wahlkreis nicht nötig. Die Kandidatur für eine Partei muss bei parteifremden Personen vom Parteivorstand innerhalb der Frist nach Absatz 5 im Thread bestätigt werden. Das Direktmandat wird der unterstützenden Partei zugerechnet.</p>
<p>(7) Unabhängige Kandidaten können nur solche Kandidaten sein, die in der Legislaturperiode des Bundestages bis zum Wahltag keiner Partei angehörten. Sie dürfen sich in der Legislaturperiode nach der Wahl keiner Partei oder Fraktion anschließen.</p>
<p>(8) Es wird ein Wahlregister in Form einer Benutzergruppe geführt. Die Benutzergruppe wird 2 Wochen vor jeder Bundestagswahl geöffnet und mit Beginn der Wahl geschlossen. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer dieser Benutzergruppe. Nach jeder Wahl werden alle Teilnehmer aus dem Wahlregister entfernt.In das Wahlregister kann nur eingetragen werden, wer mit seinem Account<br>1. mindestens 18 Sim-On-Beiträge verfasst hat,<br>2. in der letzten Legislaturperiode mindestens einen Beitrag in einem öffentlichen Sim-On-Forum verfasst hat und<br>3. seit mindestens 14 Tagen Mitglied der Simulation ist.<br>Beiträge, die in den Bereichen<br>1. "Vereinshaus",<br>2. "Sim-Off" oder<br>3. "Reale Themen"<br>gepostet wurden, zählen nicht als Sim-On Beiträge</p>
<p><br></p>
<h4>§ 13<br> DIE BUNDESTAGSWAHL</h4>
| [[Elke Kanis]]
| Definition vom Verlust der Ämter (vgl. § 5a)
|-
| [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/5620-abstimmung-einschr%C3%A4nkungen-f%C3%BCr-das-wahlregister/#wcf12 Einschränkungen für das Wahlregister]
| 14.11.2022
| [[Diogenes Hammerschmidt]]
| Einschränkungen für das Wahlregister (vgl. § 18 Abs. 8)
|}
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