| Erlassen am = 03.06.2020 [http://forum.v2202002114769109868.supersrv.de/forum/index.php?thread/1316-abstimmung-gesetz-%C3%BCber-die-moderation-und-administration-in-der-vbundesrepublik/ Abst.]
| Inkrafttreten am = 03.06.2020
| Letzte Änderung durch = [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/4667-abstimmung-gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-moderation/#wcf13 Gesetz zur Stärkung der Moderation]
| Inkrafttreten der letzten Änderung = 22.12.2021
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Das '''{{PAGENAME}}''' (kurz '''ModAdminG'''), beschreibt die Rechte und Pflichten der Administration und der Moderatoren auf der Plattform vBundesrepublik sowie die Abläufe und Bedingungen für das Erteilen von Sperren und Verwarnungen.
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(1)
Die Administration wird von dem Betreiber der Plattform bestimmt. Die
Administration übernimmt neben der ihr durch dieses Gesetz eingeräumten
Befugnisse ausschließlich die technische Leitung der Simulation.</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2)
Die Administration ist verantwortlich für die Verwaltung der Benutzergruppen
und die rechtzeitige Erteilung und Entziehung von Rechten. Sie hat die Rechte
so zu erteilen und zu entziehen, dass ein die Spielregeln berücksichtigend reibungsloser
Simulationsablauf ermöglicht wird.</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(3)
Zusätzlich zu den gemäß Abs. 1 Satz 1 bestimmten Administratoren werden aus der Mitte der Spielerschaft in freier,
gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von sechs Monaten zwei Mitglieder der Administration gewählt (Wahl-Administratoren).
Das passive Wahlrecht zum Wahl-Administrator steht demjenigen nicht zu,
<br>
1. der Moderator ist,
<br>
2. der kontoübergreifend weniger als 250 Beiträge verfasst hat oder
<br>
3. der weniger als sechs Monate Mitglied der Plattform war.
<br>
Ein Wahl-Administrator scheidet durch 14-tätige Inaktivität, Rücktritt oder Amtsenthebung durch das Oberste Gericht aus seinem Amt aus.
Ist eine Nachwahl erforderlich, findet diese unverzüglich statt. Für das Amtsenthebungsverfahren für Wahl-Administratoren gilt § 3 Absatz 5 entsprechend.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'> </span></p>
mso-list:l0 level1 lfo9'><span style='font-family:"Times New Roman",serif;
mso-fareast-font-family:"Times New Roman"'><span style='mso-list:Ignore'>9.<span
style='font:7.0pt "Times New Roman"'> </span></span></span><span
style='font-family:"Times New Roman",serif'>vorbehaltlich § 2 Absatz 5 vDGB die Mitgliedschaft mehrerer Accounts eines Mitspielers in Sim-On-Benutzergruppen.</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2)
Weitergehende Bestimmungen und Regelwerke bleiben hiervon unberührt. Die
Administration ist befugt, weitere Ge – und Verbote aufzustellen, soweit diese
zur Wahrnehmung der Administration oder der Gewährleistung eines reibungslosen
Spielflusses dienen. Maßnahmen nach Satz 2 sind durch Beschluss der
Spielerschaft unverzüglich durch Abstimmung zu bestätigen und verlieren ihre
Wirkung im Falle der mehrheitlichen Ablehnung.</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(1)
Wird eine Sanktion durch Moderation oder Administration verhängt, so ist die Entscheidung zu begründen. Der Entscheidung sind die Namen der Moderatoren beizufügen, durch welche die Entscheidung erging.
Die Entscheidung ist unverzüglich mitsamt der Begründung zu veröffentlichen. Die Begründung muss erkennen
lassen, auf welche tatsachenbezogenen und normativen Grundlagen sich die Entscheidung stützt und welche
Gesichtspunkte zur Strafzumessung geführt haben. Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend, wenn ein Verhalten
eines Spielers nach § 27 Absatz 1 gemeldet wird und die Moderation von einer Sanktionierung absieht.
In besonders dringlichen Fällen kann die Moderation von einer sofortigen Veröffentlichung der Begründung
nach Satz 2 absehen; in diesem Fall ist die Begründung innerhalb von 2 Wochen gesondert zu verkünden.</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2)
Eine unterlassene Begründung führt nicht zur Unwirksamkeit einer Strafe.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'> </span></p>
style='font-family:"Times New Roman",serif'>§ 16a<br>
<b style='mso-bidi-font-weight:normal'>Widerspruch gegen Sanktionen nach § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2
</b></span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(1)
Ergeht eine Entscheidung der Moderation gem. § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 durch einen einzelnen oder zwei Moderatoren, so kann der Sanktionierte bei der Moderation Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Der Widerspruch ist zu begründen; § 18 Absatz 1 gilt entsprechend.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'> </span></p><p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2)
Über den Widerspruch nach Absatz 1 entscheidet die Moderation durch Mehrheitsbeschluss. Sie kann den Widerspruch verwerfen, wenn er den Begründungsanforderungen nicht genügt. § 15 gilt für die Begründung der Entscheidung über den Widerspruch entsprechend.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'> </span></p><p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(3)
Eine Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss der Moderation ist auch herbeizuführen, wenn ein Moderator dies beantragt. Dies gilt auch dann, wenn die Entscheidung durch einen einzelnen oder zwei Moderatoren bereits verkündet wurde.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'> </span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-family:"Times New Roman",serif'> </span></p>
<span style='font-size:11.0pt;line-height:107%;font-family:"Times New Roman",serif;