Für das Land Niedersachsen gilt für alle Pflegeberufe ein landesweiter gesetzlicher Pflegepersonalschlüssel, der in diesem Gesetz für Pflegeberufe in verschiedenen Einsatzbereichen für jeden Einsatzbereich festgelegt wird.
'''§ 2 Pflegepersonalschlüssel in Krankenhäusern'''