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{{Infobox Gesetz
| Titel = Gesetz zur Aufhebung des Verbots von Doppelmandaten
| Art = Landesgesetz
| Geltungsbereich = Thüringen
| Erlassen am = 10. März 2023
| Inkrafttreten am = 11. März 2023
}}


== Gesetz zur Aufhebung des Verbots von Doppelmandaten ==

'''Gesetz zur Aufhebung des Verbots von Doppelmandaten
'''

Vom 10. März 2023

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

(1) § 1 Absatz 3 des Thüringer Abgeordnetengesetzes wird wie folgt gefasst:

(3) Mitglieder der Volksvertretungen anderer Länder dürfen dem Landtag nicht angehören. Gehört ein Abgeordneter einem Parlament eines anderen Landes an, stellt dies der Präsident des Landtags unverzüglich fest. Der Abgeordnete verliert sein Mandat eine Woche nach Bekanntgabe der Feststellung, soweit er nicht binnen dieser Frist die Entscheidung des Landtags beantragt. Der Landtag entscheidet über den Verlust der Mitgliedschaft in seiner nächsten Sitzung. Die Entscheidung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntgabe gegenüber dem Abgeordneten wirksam.

(2) Dieses Gesetz tritt gemäß vDGB § 19 Absatz 3 und Absatz 4 infolge der Verkündung am Tag der Archivierung in Kraft.

'''Gesetz zur Aufhebung des Verbots von Doppelmandaten''' | Isabelle Lafayette

Quelle: https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/134-gesetzes-und-verordnungsblatt-des-freistaates-th%C3%BCringen/&postID=107679#post107679
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