Gesetz zur Aufhebung des Verbots von Doppelmandaten

Aus Wiki - vBundesrepublik
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gesetz.png
Gesetz zur Aufhebung des Verbots von Doppelmandaten
Art Landesgesetz
Geltungsbereich Thüringen
Erlassen am 10. März 2023
Inkrafttreten am 11. März 2023


Gesetz zur Aufhebung des Verbots von Doppelmandaten

Gesetz zur Aufhebung des Verbots von Doppelmandaten

Vom 10. März 2023

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

(1) § 1 Absatz 3 des Thüringer Abgeordnetengesetzes wird wie folgt gefasst:

(3) Mitglieder der Volksvertretungen anderer Länder dürfen dem Landtag nicht angehören. Gehört ein Abgeordneter einem Parlament eines anderen Landes an, stellt dies der Präsident des Landtags unverzüglich fest. Der Abgeordnete verliert sein Mandat eine Woche nach Bekanntgabe der Feststellung, soweit er nicht binnen dieser Frist die Entscheidung des Landtags beantragt. Der Landtag entscheidet über den Verlust der Mitgliedschaft in seiner nächsten Sitzung. Die Entscheidung wird zwei Wochen nach ihrer Bekanntgabe gegenüber dem Abgeordneten wirksam.

(2) Dieses Gesetz tritt gemäß vDGB § 19 Absatz 3 und Absatz 4 infolge der Verkündung am Tag der Archivierung in Kraft.

Gesetz zur Aufhebung des Verbots von Doppelmandaten | Isabelle Lafayette

Quelle: https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/134-gesetzes-und-verordnungsblatt-des-freistaates-th%C3%BCringen/&postID=107679#post107679