Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbale sexuelle Belästigung
Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbale sexuelle Belästigung | |
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Art | Bundesgesetz |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie | Strafrecht |
Erlassen am | 1. Januar 2021 |
Inkrafttreten am | 1. Januar 2021 |
Das Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbale sexuelle Belästigung sieht die Änderung des Strafgesetzbuches und die dortige Einführung des Tatbestandes der verbalen sexuellen Belästigung vor.
Im Wortlaut
Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbale sexuelle Belästigung
Vom 1. Januar 2021
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBI. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2075) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 184i wird wie folgt geändert:
1. Es wird ein neuer Absatz 1 vorangestellt, der wie folgt gefasst wird:
"(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise durch sexuell konnotierte Äußerungen herabwürdigt oder zum Sexualobjekt degradiert und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist."
2. Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden zu den Absätzen 2 bis 4.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.[/legend]