S. 1 – Congressional Budget Control Act of 2020

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S. 1
Voller Titel Congressional Budget Control Act of 2020
Eingebracht im 1st United States Congress
Eingebracht am 28. Dezember 2020
Eingebracht von Sen. Ryan
Fachgebiet Rules and Administration


Der ,Congressional Budget Control Act of 2020, langer Titel "Bill, um den Budgetprozess der Vereinigten Staaten von Amerika zu vereinfachen, die Kontrolle des Kongresses über Haushaltsaufgaben zu erhöhen und für andere Zwecke", ist ein Gesetzentwurf, der im Senat/Repräsentantenhaus während des 1. Kongresses eingebracht wurde. Es handelt sich um die Schwesterbill zu H. R. 3.


Tracker and Actions

Tracker

Introduced Passed Senate House To President Became Law


Actions

Datum Action Antragssteller Ort der Action
28.12.2020 Introduced Senate
30.12.2020 Passed in Senate: Considered, and agreed to without amendment by Unanimous Consent. Sen. Ryan Senate
30.12.2020 Recieved in the House. House
30.12.2020 Held at the desk. House

Text

Ursprüngliche Fassung

Durch das Repräsentantenhaus wurde mit Zustimmung des Senats beschlossen,

Sec. 1.— Kurztitel; Inhaltsangabe
(a) Kurztitel.— Diese Gesetzesvorlage soll als „Congressional Budget Control Act of 2020“ zitiert werden.
(b) Inhaltsangabe.—

Sec. 1. Kurztitel; Inhaltsangabe

TITEL I — DER BUDGETPROZESSES DES KONGRESSES DIVISION I – APPROPRIATIONS
Sec. 101. Definitionen.
Sec. 102. Zeitplan.
Sec. 103. Inhalt des Bewilligungsgesetzes
Sec. 104. Fristen bezüglich des Bewilligungsgesetzes
Sec. 105. Zuständigkeiten der Haushaltsausschüsse
Sec. 106. Erlaubnis der Änderung des Bewilligungsgesetzes
Sec. 107. Bestimmungen zum Prozedere beim Beschluss des Bewilligungsgesetzes
Sec. 108. Vorschriften zum vereinfachten Gesetzgebungsverfahren

DIVISION B – THE BUDGET RESOLUTION
Sec. 110. Die Haushaltsresolution
Sec. 111. Prozedere der Behandlung der Haushaltsresolution
Sec. 112. Anweisungen an die Haushaltsausschüsse


TITEL II — BESTIMMUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER FISKALISCHEN PROZEDUREN

Sec. 201. Bereitstellung neuer Ausgaben außerhalb des Bewilligungsgesetzes
Sec. 202. Neuregelung der Budgetanfrage des Präsidenten

TITEL III — ENTZUG BEWILLIGTER MITTEL

Sec. 301. Widerruf bewilligter Mittel durch den Präsidenten
Sec. 302. Ablehnung des Widerrufs bewilligter Mittel; Widerruf bewilligter Mittel durch den Kongress

TITEL I — DER BUDGETPROZESS DES KONGRESSES
DIVISION I — APPROPRIATIONS

Sec. 101.— Definitionen.
Der Begriff „Fiskalabschnitt“ meint die Zeit, während der ein Allgemeines Bewilligungsgesetz gilt.

Sec. 102.— Zeitplan.
Der Zeitplan für den Budgetprozess des Kongresses ist für jedes Fiskaljahr der folgende:

  1. Bis zu jedem Ende einer Zwischenwahl: Übersendung der Budgetanfrage durch den Präsidenten & Aufstellung der Budgetresolution
  1. Bis zu jedem Ende einer Präsidentschaftswahl: Aufstellung der Appropriation Bill (Haushaltsgesetzes) im Kongress
  1. Beginn der Fiskalabschnitts

Sec. 103.— Inhalt des Bewilligungsgesetzes
Das Bewilligungsgesetz (Appropriation Bill) muss
(a) Die Summe der bewilligten Ausgaben und Einnahmen; und
(b) Die Summe der bewilligten Ausgaben und Einnahmen, gestaffelt nach Departments, unabhängigen Behörden enthalten.

Sec. 104.— Fristen bezüglich des Bewilligungsgesetzes
15 Tage vor dem Beginn einer Präsidentschaftswahl sollen die Haushalts- und Haushaltsbewilligungsausschüsse einen Ausschussbericht über das allgemeine Bewilligungsgesetz an das Plenum übersandt haben.

Sec. 105. — Zuständigkeiten der Haushaltsausschüsse
Die Haushaltsausschüsse und Haushaltsbewilligungsausschüsse des Senats und Repräsentantenhauses sind für die Aufstellung des Bewilligungsgesetzes verantwortlich. Sie sollen Anhörungen von Sachverständigen durchführen.

Sec. 106. — Erlaubnis der Änderung des Bewilligungsgesetzes
Zu jedem Zeitpunkt nach Inkrafttreten des Bewilligungsgesetzes ist eine Änderung des Bewilligungsgesetzes erlaubt, sofern diese Änderung vor Ende des Fiskalabschnitts stattfindet und beide Kammern einer Joint Resolution bezüglich des Budgets zustimmen.

Sec. 107.— Bestimmungen zum Prozedere beim Beschluss des Bewilligungsgesetzes
(a) Prozedere im Repräsentantenhaus.—
Die Debatte über das Bewilligungsgesetz ist auf nicht mehr als 48 Stunden limitiert. Ein Antrag auf Verkürzung der Debatte ist nicht debattierbar. Anträge auf Zurückweisung an den Ausschuss sind nicht zuzulassen. Vor Einleitung der Abstimmung über den finalen Entwurf, wird über alle Änderungsanträge 24 Stunden lang gesammelt abgestimmt.
(b) Prozedere im Senat.—
Die Debattendauer im Senat über das Bewilligungsgesetz, alle Änderungsanträge und debattierbare Anträge dazu, ist auf 96 Stunden limitiert. Die Debattendauer im Senat über Änderungsanträge zum Bewilligungsgesetz ist auf insgesamt 24 Stunden limitiert. Änderungsanträge, die für die Bestimmungen des Bewilligungsgesetzes nicht relevant sind, sind nicht zuzulassen. Anträge auf Verkürzung der Debatte sind nicht debattierbar. Anträge auf Zurückweisung an den Haushaltsausschuss sind nicht zuzulassen. Unabhängig anderer Vorschriften, ist eine Änderung eines Bewilligungsgesetzes erlaubt, wenn sie mathematische Fehler im Bewilligungsgesetz ausbessert. Es darf im Senat keine Abstimmung über ein Bewilligungsgesetz eingeleitet werden, wenn das Bewilligungsgesetz mathematisch inkorrekt ist.
(c) Prozedere über den gemeinsamen Antrag aus dem Conference Committee im Senat.—
Der Senat befasst sich mit dem gemeinsamen Antrag aus dem Conference Committee am gleichen Tag, an dem er aus dem Conference Committee an den Senat übersandt wurde. Die Debattendauer über den gemeinsamen Antrag aus dem Conference Committee wird auf 24 Stunden limitiert. Änderungsanträge und Anträge zur Geschäftsordnung sind nicht debattierbar. Im Falle einer Ablehnung des gemeinsamen Antrags aus dem Conference Committee, wird sofort eine Abstimmung über die Einsetzung eines neuen Conference Committees eingeleitet, deren Dauer auf 24 Stunden limitiert ist. Mehrheits- und Minderheitsführer entsenden die gleichen Vertreter, wie zuvor. Änderungsanträge sind nicht debattierbar. Themenfremde Änderungsanträge werden nicht zugelassen. Über jeden Änderungsantrag darf höchstens 24 Stunden lang abgestimmt werden.

Sec. 108.— Vorschriften zum vereinfachten Gesetzgebungsverfahren
(a) Die Bestimmungen aus Sec. 107 sollen nicht angewendet werden, wenn

  1. eine Bestimmung im Bewilligungsgesetz keine Änderung in den Einnahmen oder Ausgaben bewirkt;
  2. eine Bestimmung im Bewilligungsgesetz Ausgaben erhöht oder Einnahmen senkt und der Haushaltsausschuss nicht begründet, warum das für den Haushalt relevant ist;
  3. eine Bestimmung im Bewilligungsgesetz einer Bestimmung aus der Haushaltsresolution widerspricht;
  4. eine Bestimmung im Bewilligungsgesetz höhere Ausgaben oder niedrigere Einnahmen als in der Haushaltsresolution vorsieht;
  5. eine Bestimmung im Bewilligungsgesetz die öffentlichen Schulden im Vergleich zur Budget request, der Budgetresolution oder, sofern beides nicht vorhanden ist, dem Bewilligungsgesetz des vorherigen Fiskalabschnitts erhöht; oder
  6. eine Bestimmung im Bewilligungsgesetz etwas mit dem Social Security Act zu tun hat.

(b) Ungeachtet anderer Gesetze oder Regeln im Senat, ist es der Auftrag eines Senators, einen Antrag zur Geschäftsordnung zu stellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen eines Bewilligungsgesetzes gegen die Maßgaben dieses Abschnitts verstoßen. Der Vorsitzende kann dem Antrag zur Geschäftsordnung in einem oder mehreren Punkten stattgeben. Wenn der Vorsitzende dem Antrag zur Geschäftsordnung in einem oder mehreren Punkten zustimmt, gelten nur die angegriffenen Bestimmungen als gestrichen, gegen die der Antrag gestellt wurde. Bevor der Vorsitzende über den Geschäftsordnungsantrag entscheidet, darf jeder Senator beantragen, diese Regel außer Kraft zu setzen. Ein solcher Antrag ist gemäß Geschäftsordnung des Senats änderbar und bedarf einer 3/5 Mehrheit der vereidigten Senatoren. Nach der Entscheidung des Vorsitzenden kann Berufung eingelegt werden, wobei für die Annahme eine 3/5 Mehrheit der vereidigten Senatoren benötigt wird.
(c) Änderungsanträge im Plenum, die die Einnahmen senken oder die Ausgaben erhöhen sollen, sind nicht zuzulassen.

DIVISION B — BUDGET RESOLUTION

Sec. 110.— Die Haushaltsresolution
(a) Bis zum Ende der Zwischenwahlen darf der Kongress eine Haushaltsresolution für den neuen Fiskalabschnitt beschließen. Die Haushaltsresolution setzt dabei die Leitlinien für das Bewilligungsgesetz fest.
(b) Die Haushaltsresolution soll sich in folgende Bereiche gliedern:

  1. Summe der Ausgaben und neu autorisierten Ausgaben;
  2. Summe der Einnahmen und der Veränderung der Einnahmen;
  3. Höhe des Budgetdefizits oder Budgetüberschusses; und
  4. Höhe der öffentlichen Schuld;

(c) Die Haushaltsresolution kann zusätzlich Anweisungen zum Bewilligungsgesetz enthalten.
(d) Eine Budgetresolution darf keine Änderungen der Einnahmen und Ausgaben der Programme des Social Security Act enthalten.

Sec. 111.— Prozedere der Behandlung der Haushaltsresolution
Für die Behandlung der Haushaltsresolution gelten die Vorschriften aus Sec. 107 und 108 dieses Gesetzes.

Sec. 112.— Anweisungen an die Kongressausschüsse
Die Haushaltsresolution darf Anweisungen an die Ausschüsse zur Umsetzung der Vorschriften der Haushaltsresolution enthalten.


TITEL II — BESTIMMUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES HAUSHALTSPROZESSES

Sec. 201.— Bereitstellung neuer Ausgaben außerhalb des Bewilligungsgesetzes
Es dürfen nur Mittel bewilligt werden, wenn ein Gesetz nach den Maßgaben von Section 103 des Congressional Budget Act of 2020 aufgebaut ist. Gesetze, die finanzielle Mittel außerhalb dieses Bewilligungsgesetzes bereitstellen, sollen durch den Speaker nicht zur Abstimmung gestellt werden. Diese Vorschrift ist nicht auf Änderungen eines Bewilligungsgesetzes oder einer Haushaltsresolution anzuwenden.

Sec. 202.— Neuregelung der Budgetanfrage des Präsidenten
(a) Am Tag, den dem die Zwischenwahlen enden, soll der Präsident an den Sprecher des Repräsentantenhauses (Speaker) und den President pro Tempore (PpT) eine ‚Budget Request‘ gesendet haben, die

  1. die gewünschten Änderungen der Einnahmen und Ausgaben vorsieht;
  2. angibt, in welcher Behörde eine Einnahme oder Ausgabe verbucht wird;
  3. angibt, wie lange diese Einnahme oder Ausgabe finanzwirksam ist;
  4. angibt, um welche Art der Ausgabe es sich handelt.

(b) Wenn der Präsident die Frist aus Sec. 202 (a) versäumt, sollen die Haushaltsausschüsse und Haushaltsbewilligungsausschüsse des Repräsentantenhauses und Senats mit der Erstellung eines Bewilligungsgesetzes und einer Haushaltsresolution beginnen.

TITEL III — ENTZUG BEWILLIGTER MITTEL

Sec. 301.— Widerruf bewilligter Mittel durch den Präsidenten
Wenn der Präsident festlegt, dass bereitgestellte finanzielle Mittel nicht oder nur teilweise zur Erledigung der Ziele eines Programms, wofür es bereitgestellt wurde, benötigt werden, oder die finanziellen Mittel auf Grund anderer Gründe zurückgezogen werden sollen, soll der Präsident eine spezielle Mitteilung an den Kongress übersenden, die

  1. die Menge an finanziellen Mitteln, die zurückgezogen werden sollen, enthält;
  2. die Behörde der Regierung, der die finanziellen Mittel entzogen werden sollen, enthält;
  3. die Gründe, warum die finanziellen Mittel entzogen werden sollen, enthält; und
  4. die extremsten fiskalischen, ökonomischen und budgetären Auswirkungen der Entscheidung, enthält.

Sec. 302.— Ablehnung des Widerrufs bewilligter Mittel durch den Kongress
(a) Eine spezielle Mitteilung des Präsidenten gemäß Sec. 301 kann durch eine Joint Resolution zurückgewiesen werden.
(b) Prozedere im Repräsentantenhaus.—
Jede Joint Resolution, um den Widerspruch nach Sec. 301 abzulehnen, hat höchste Priorität und ist weder an einen Ausschuss überweisbar, noch ist eine Neubefassung und Nichtbefassung des Repräsentantenhauses mit der Bill gestattet. Die Debatte über die Gesetzesvorlage ist auf 24 Stunden limitiert. Änderungsanträge sind nicht gestattet.
(c) Prozedere im Senat.—
Jede Joint Resolution, um den Widerspruch nach Sec. 301 abzulehnen, hat höchste Priorität und ist weder an einen Ausschuss überweisbar, noch ist ein Antrag auf Neubefassung und Nichtbefassung mit der Bill gestattet. Die Debatte über die Gesetzesvorlage ist auf 24 Stunden limitiert. Jegliche Anträge zur Geschäftsordnung, Änderungsanträge und ähnliches sind nicht debattierbar. Änderungsanträge, die themenfremd sind, sind nicht zuzulassen. Anträge auf Verkürzung der Debatte und auf Überweisung an einen Ausschuss sind nicht zulässig.

Senat Fassung

Durch das Repräsentantenhaus wurde mit Zustimmung des Senats beschlossen,

Sec. 1.— Kurztitel; Inhaltsangabe
(a) Kurztitel.— Diese Gesetzesvorlage soll als „Congressional Budget Control Act of 2020“ zitiert werden.
(b) Inhaltsangabe.—

Sec. 1. Kurztitel; Inhaltsangabe

TITEL I — DER BUDGETPROZESSES DES KONGRESSES DIVISION I – APPROPRIATIONS
Sec. 101. Definitionen.
Sec. 102. Zeitplan.
Sec. 103. Inhalt des Bewilligungsgesetzes
Sec. 104. Fristen bezüglich des Bewilligungsgesetzes
Sec. 105. Zuständigkeiten der Haushaltsausschüsse
Sec. 106. Erlaubnis der Änderung des Bewilligungsgesetzes
Sec. 107. Bestimmungen zum Prozedere beim Beschluss des Bewilligungsgesetzes
Sec. 108. Vorschriften zum vereinfachten Gesetzgebungsverfahren

DIVISION B – THE BUDGET RESOLUTION
Sec. 110. Die Haushaltsresolution
Sec. 111. Prozedere der Behandlung der Haushaltsresolution
Sec. 112. Anweisungen an die Haushaltsausschüsse


TITEL II — BESTIMMUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER FISKALISCHEN PROZEDUREN

Sec. 201. Bereitstellung neuer Ausgaben außerhalb des Bewilligungsgesetzes
Sec. 202. Neuregelung der Budgetanfrage des Präsidenten

TITEL III — ENTZUG BEWILLIGTER MITTEL

Sec. 301. Widerruf bewilligter Mittel durch den Präsidenten
Sec. 302. Ablehnung des Widerrufs bewilligter Mittel; Widerruf bewilligter Mittel durch den Kongress

TITEL I — DER BUDGETPROZESS DES KONGRESSES
DIVISION I — APPROPRIATIONS

Sec. 101.— Definitionen.
Der Begriff „Fiskalabschnitt“ meint die Zeit, während der ein Allgemeines Bewilligungsgesetz gilt.

Sec. 102.— Zeitplan.
Der Zeitplan für den Budgetprozess des Kongresses ist für jedes Fiskaljahr der folgende:

  1. Bis zu jedem Ende einer Zwischenwahl: Übersendung der Budgetanfrage durch den Präsidenten & Aufstellung der Budgetresolution
  1. Bis zu jedem Ende einer Präsidentschaftswahl: Aufstellung der Appropriation Bill (Haushaltsgesetzes) im Kongress
  1. Beginn der Fiskalabschnitts

Sec. 103.— Inhalt des Bewilligungsgesetzes
Das Bewilligungsgesetz (Appropriation Bill) muss
(a) Die Summe der bewilligten Ausgaben und Einnahmen; und
(b) Die Summe der bewilligten Ausgaben und Einnahmen, gestaffelt nach Departments, unabhängigen Behörden enthalten.

Sec. 104.— Fristen bezüglich des Bewilligungsgesetzes
15 Tage vor dem Beginn einer Präsidentschaftswahl sollen die Haushalts- und Haushaltsbewilligungsausschüsse einen Ausschussbericht über das allgemeine Bewilligungsgesetz an das Plenum übersandt haben.

Sec. 105. — Zuständigkeiten der Haushaltsausschüsse
Die Haushaltsausschüsse und Haushaltsbewilligungsausschüsse des Senats und Repräsentantenhauses sind für die Aufstellung des Bewilligungsgesetzes verantwortlich. Sie sollen Anhörungen von Sachverständigen durchführen.

Sec. 106. — Erlaubnis der Änderung des Bewilligungsgesetzes
Zu jedem Zeitpunkt nach Inkrafttreten des Bewilligungsgesetzes ist eine Änderung des Bewilligungsgesetzes erlaubt, sofern diese Änderung vor Ende des Fiskalabschnitts stattfindet und beide Kammern einer Joint Resolution bezüglich des Budgets zustimmen.

Sec. 107.— Bestimmungen zum Prozedere beim Beschluss des Bewilligungsgesetzes
(a) Prozedere im Repräsentantenhaus.—
Die Debatte über das Bewilligungsgesetz ist auf nicht mehr als 48 Stunden limitiert. Ein Antrag auf Verkürzung der Debatte ist nicht debattierbar. Anträge auf Zurückweisung an den Ausschuss sind nicht zuzulassen. Vor Einleitung der Abstimmung über den finalen Entwurf, wird über alle Änderungsanträge 24 Stunden lang gesammelt abgestimmt.
(b) Prozedere im Senat.—
Die Debattendauer im Senat über das Bewilligungsgesetz, alle Änderungsanträge und debattierbare Anträge dazu, ist auf 96 Stunden limitiert. Die Debattendauer im Senat über Änderungsanträge zum Bewilligungsgesetz ist auf insgesamt 24 Stunden limitiert. Änderungsanträge, die für die Bestimmungen des Bewilligungsgesetzes nicht relevant sind, sind nicht zuzulassen. Anträge auf Verkürzung der Debatte sind nicht debattierbar. Anträge auf Zurückweisung an den Haushaltsausschuss sind nicht zuzulassen. Unabhängig anderer Vorschriften, ist eine Änderung eines Bewilligungsgesetzes erlaubt, wenn sie mathematische Fehler im Bewilligungsgesetz ausbessert. Es darf im Senat keine Abstimmung über ein Bewilligungsgesetz eingeleitet werden, wenn das Bewilligungsgesetz mathematisch inkorrekt ist.
(c) Prozedere über den gemeinsamen Antrag aus dem Conference Committee im Senat.—
Der Senat befasst sich mit dem gemeinsamen Antrag aus dem Conference Committee am gleichen Tag, an dem er aus dem Conference Committee an den Senat übersandt wurde. Die Debattendauer über den gemeinsamen Antrag aus dem Conference Committee wird auf 24 Stunden limitiert. Änderungsanträge und Anträge zur Geschäftsordnung sind nicht debattierbar. Im Falle einer Ablehnung des gemeinsamen Antrags aus dem Conference Committee, wird sofort eine Abstimmung über die Einsetzung eines neuen Conference Committees eingeleitet, deren Dauer auf 24 Stunden limitiert ist. Mehrheits- und Minderheitsführer entsenden die gleichen Vertreter, wie zuvor. Änderungsanträge sind nicht debattierbar. Themenfremde Änderungsanträge werden nicht zugelassen. Über jeden Änderungsantrag darf höchstens 24 Stunden lang abgestimmt werden.

Sec. 108.— Vorschriften zum vereinfachten Gesetzgebungsverfahren
(a) Die Bestimmungen aus Sec. 107 sollen nicht angewendet werden, wenn

  1. eine Bestimmung im Bewilligungsgesetz keine Änderung in den Einnahmen oder Ausgaben bewirkt;
  2. eine Bestimmung im Bewilligungsgesetz Ausgaben erhöht oder Einnahmen senkt und der Haushaltsausschuss nicht begründet, warum das für den Haushalt relevant ist;
  3. eine Bestimmung im Bewilligungsgesetz einer Bestimmung aus der Haushaltsresolution widerspricht;
  4. eine Bestimmung im Bewilligungsgesetz höhere Ausgaben oder niedrigere Einnahmen als in der Haushaltsresolution vorsieht;
  5. eine Bestimmung im Bewilligungsgesetz die öffentlichen Schulden im Vergleich zur Budget request, der Budgetresolution oder, sofern beides nicht vorhanden ist, dem Bewilligungsgesetz des vorherigen Fiskalabschnitts erhöht; oder
  6. eine Bestimmung im Bewilligungsgesetz etwas mit dem Social Security Act zu tun hat.

(b) Ungeachtet anderer Gesetze oder Regeln im Senat, ist es der Auftrag eines Senators, einen Antrag zur Geschäftsordnung zu stellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen eines Bewilligungsgesetzes gegen die Maßgaben dieses Abschnitts verstoßen. Der Vorsitzende kann dem Antrag zur Geschäftsordnung in einem oder mehreren Punkten stattgeben. Wenn der Vorsitzende dem Antrag zur Geschäftsordnung in einem oder mehreren Punkten zustimmt, gelten nur die angegriffenen Bestimmungen als gestrichen, gegen die der Antrag gestellt wurde. Bevor der Vorsitzende über den Geschäftsordnungsantrag entscheidet, darf jeder Senator beantragen, diese Regel außer Kraft zu setzen. Ein solcher Antrag ist gemäß Geschäftsordnung des Senats änderbar und bedarf einer 3/5 Mehrheit der vereidigten Senatoren. Nach der Entscheidung des Vorsitzenden kann Berufung eingelegt werden, wobei für die Annahme eine 3/5 Mehrheit der vereidigten Senatoren benötigt wird.
(c) Änderungsanträge im Plenum, die die Einnahmen senken oder die Ausgaben erhöhen sollen, sind nicht zuzulassen.

DIVISION B — BUDGET RESOLUTION

Sec. 110.— Die Haushaltsresolution
(a) Bis zum Ende der Zwischenwahlen darf der Kongress eine Haushaltsresolution für den neuen Fiskalabschnitt beschließen. Die Haushaltsresolution setzt dabei die Leitlinien für das Bewilligungsgesetz fest.
(b) Die Haushaltsresolution soll sich in folgende Bereiche gliedern:

  1. Summe der Ausgaben und neu autorisierten Ausgaben;
  2. Summe der Einnahmen und der Veränderung der Einnahmen;
  3. Höhe des Budgetdefizits oder Budgetüberschusses; und
  4. Höhe der öffentlichen Schuld;

(c) Die Haushaltsresolution kann zusätzlich Anweisungen zum Bewilligungsgesetz enthalten.
(d) Eine Budgetresolution darf keine Änderungen der Einnahmen und Ausgaben der Programme des Social Security Act enthalten.

Sec. 111.— Prozedere der Behandlung der Haushaltsresolution
Für die Behandlung der Haushaltsresolution gelten die Vorschriften aus Sec. 107 und 108 dieses Gesetzes.

Sec. 112.— Anweisungen an die Kongressausschüsse
Die Haushaltsresolution darf Anweisungen an die Ausschüsse zur Umsetzung der Vorschriften der Haushaltsresolution enthalten.


TITEL II — BESTIMMUNGEN ZUR VERBESSERUNG DES HAUSHALTSPROZESSES

Sec. 201.— Bereitstellung neuer Ausgaben außerhalb des Bewilligungsgesetzes
Es dürfen nur Mittel bewilligt werden, wenn ein Gesetz nach den Maßgaben von Section 103 des Congressional Budget Act of 2020 aufgebaut ist. Gesetze, die finanzielle Mittel außerhalb dieses Bewilligungsgesetzes bereitstellen, sollen durch den Speaker nicht zur Abstimmung gestellt werden. Diese Vorschrift ist nicht auf Änderungen eines Bewilligungsgesetzes oder einer Haushaltsresolution anzuwenden.

Sec. 202.— Neuregelung der Budgetanfrage des Präsidenten
(a) Am Tag, den dem die Zwischenwahlen enden, soll der Präsident an den Sprecher des Repräsentantenhauses (Speaker) und den President pro Tempore (PpT) eine ‚Budget Request‘ gesendet haben, die

  1. die gewünschten Änderungen der Einnahmen und Ausgaben vorsieht;
  2. angibt, in welcher Behörde eine Einnahme oder Ausgabe verbucht wird;
  3. angibt, wie lange diese Einnahme oder Ausgabe finanzwirksam ist;
  4. angibt, um welche Art der Ausgabe es sich handelt.

(b) Wenn der Präsident die Frist aus Sec. 202 (a) versäumt, sollen die Haushaltsausschüsse und Haushaltsbewilligungsausschüsse des Repräsentantenhauses und Senats mit der Erstellung eines Bewilligungsgesetzes und einer Haushaltsresolution beginnen.

TITEL III — ENTZUG BEWILLIGTER MITTEL

Sec. 301.— Widerruf bewilligter Mittel durch den Präsidenten
Wenn der Präsident festlegt, dass bereitgestellte finanzielle Mittel nicht oder nur teilweise zur Erledigung der Ziele eines Programms, wofür es bereitgestellt wurde, benötigt werden, oder die finanziellen Mittel auf Grund anderer Gründe zurückgezogen werden sollen, soll der Präsident eine spezielle Mitteilung an den Kongress übersenden, die

  1. die Menge an finanziellen Mitteln, die zurückgezogen werden sollen, enthält;
  2. die Behörde der Regierung, der die finanziellen Mittel entzogen werden sollen, enthält;
  3. die Gründe, warum die finanziellen Mittel entzogen werden sollen, enthält; und
  4. die extremsten fiskalischen, ökonomischen und budgetären Auswirkungen der Entscheidung, enthält.

Sec. 302.— Ablehnung des Widerrufs bewilligter Mittel durch den Kongress
(a) Eine spezielle Mitteilung des Präsidenten gemäß Sec. 301 kann durch eine Joint Resolution zurückgewiesen werden.
(b) Prozedere im Repräsentantenhaus.—
Jede Joint Resolution, um den Widerspruch nach Sec. 301 abzulehnen, hat höchste Priorität und ist weder an einen Ausschuss überweisbar, noch ist eine Neubefassung und Nichtbefassung des Repräsentantenhauses mit der Bill gestattet. Die Debatte über die Gesetzesvorlage ist auf 24 Stunden limitiert. Änderungsanträge sind nicht gestattet.
(c) Prozedere im Senat.—
Jede Joint Resolution, um den Widerspruch nach Sec. 301 abzulehnen, hat höchste Priorität und ist weder an einen Ausschuss überweisbar, noch ist ein Antrag auf Neubefassung und Nichtbefassung mit der Bill gestattet. Die Debatte über die Gesetzesvorlage ist auf 24 Stunden limitiert. Jegliche Anträge zur Geschäftsordnung, Änderungsanträge und ähnliches sind nicht debattierbar. Änderungsanträge, die themenfremd sind, sind nicht zuzulassen. Anträge auf Verkürzung der Debatte und auf Überweisung an einen Ausschuss sind nicht zulässig.