Gesetz zur Erreichung der vollständigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zum Jahr 2040, zum Ausbau der solaren Strahlungs sowie der Windenergie

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Gesetz zur Erreichung der vollständigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zum Jahr 2040, zum Ausbau der solaren Strahlungs- sowie der Windenergie
Kurztitel Energiewende-2040-Gesetz
Abkürzung EWG 2040
Art Bundesgesetz
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie Umweltrecht
Erlassen am 7. März 2021
Inkrafttreten am 7. März 2021


Das Gesetz zur Erreichung der vollständigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zum Jahr 2040, zum Ausbau der solaren Strahlungs sowie der Windenergie (kurz EWG 2040), auch Energiewende-2040-Gesetz, wurde vom Kabinett N. Neuheimer erarbeitet und sieht ein Vorziehen des Kohleausstieges auf das Jahr 2034 vor, sowie den vollständigen Vollzug der Energiewende zum Jahr 2040 vor.

Im Wortlaut

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EWG 2040