Gesetz zur Erreichung der vollständigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zum Jahr 2040, zum Ausbau der solaren Strahlungs sowie der Windenergie
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Gesetz zur Erreichung der vollständigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zum Jahr 2040, zum Ausbau der solaren Strahlungs- sowie der Windenergie | |
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Kurztitel | Energiewende-2040-Gesetz |
Abkürzung | EWG 2040 |
Art | Bundesgesetz |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie | Umweltrecht |
Erlassen am | 7. März 2021 |
Inkrafttreten am | 7. März 2021 |
Das Gesetz zur Erreichung der vollständigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zum Jahr 2040, zum Ausbau der solaren Strahlungs sowie der Windenergie (kurz EWG 2040), auch Energiewende-2040-Gesetz, wurde vom Kabinett N. Neuheimer erarbeitet und sieht ein Vorziehen des Kohleausstieges auf das Jahr 2034 vor, sowie den vollständigen Vollzug der Energiewende zum Jahr 2040 vor.
Im Wortlaut
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