Gesetz zur Ergänzung des Europabezuges in Artikel 1 der niedersächsischen Verfassung

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Gesetz zur Ergänzung des Europabezuges in Artikel 1 der niedersächsischen Verfassung
Kurztitel Niedersächsische-Verfassung-Europabezugergänzungsgesetz
Abkürzung NVerfEuerg
Art Landesgesetz
Geltungsbereich Niedersachsen
Rechtsmaterie Staatsrecht
Erlassen am 19. Oktober 2020
Inkrafttreten am 19. Oktober 2020


Das Gesetz zur Ergänzung des Europabezuges in Artikel 1 der niedersächsischen Verfassung (kurz NVerfEuerg), auch Niedersächsische-Verfassung-Europabezugergänzungsgesetz, ändert die Niedersächsische Landesverfassung und sieht die Ergänzung des Europabezuges in derselben vor.

Im Wortlaut


]Gesetz zur Ergänzung des Europabezuges in Artikel 1 der niedersächsischen Verfassung
(Niedersächsische-Verfassung-Europabezugergänzungsgesetz - NVerfEuerg)



Artikel 1

Änderung der Niedersächsischen Landesverfassung


Artikel 1, Abs. 2 der Niedersächsischen Landesverfassung wird wie folgt geändert:


1. Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.


2. Es werden die folgende Sätze 2 und 3 angefügt:


„Niedersachsen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, welches föderativen, demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundsätzen
wie auch dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen, wie auch deren Partizipation an europäischen
Entscheidungen garantiert. Die
Zusammenarbeit mit anderen europäischen Regionen und grenzüberschreitende Kooperation ist vom Land zu unterstützen."



Artikel 2

Inkrafttreten


Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.