Gesetz zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit
Gesetz zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit | |
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Art | Bundesgesetz |
Erlassen am | 01. Mai 2023 |
Im Wortlaut
Gesetz zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit
Vom 01. Mai 2023
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Aufhebung der Strompreisbremse
Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) vom 27. Januar 2023 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 Absatz 1 werden die Wörter "1. Januar 2024" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
2. Artikel 3 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.
3. In Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 werden die Wörter "1. Juli 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
4. In Artikel 4 Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter "1. Juli 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
5. Artikel 4 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen
Artikel 2
Aufhebung der Gaspreisbremse
Das Gesetz zur Einführung einer von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG) vom 27. Januar 2023 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter "1. Januar 2024" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
2. Artikel 1 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.
3. In Artikel 2 werden jeweils die Wörter "31. Dezember 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
4. In Artikel 4 werden jeweils die Wörter "1. Juli 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zum 1. April 2023 in Kraft.