Gesetz zur Abschaffung des Blutspendeverbotes für homosexuelle Männer
Gesetz zur Abschaffung des Blutspendeverbotes für homosexuelle Männer | |
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Art | Bundesgesetz |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie | Gesundheitsrecht |
Erlassen am | 22. Januar 2021 |
Inkrafttreten am | 22. Januar 2021 |
Das Gesetz zur Abschaffung des Blutspendeverbotes für homosexuelle Männer ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten und verbietet den pauschalen Ausschluss von der Blutspende aufgrund der sexuellen Orientierung der betroffenen Person.
Im Wortlaut
Gesetz zur Abschaffung des Blutspendeverbotes für homosexuelle Männer
Das Transfusionsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wie folgt geändert:
§5 Auswahl der spendenden Personen
(1) Es dürfen nur Personen zur Spendeentnahme zugelassen werden, die unter der Verantwortung einer ärztlichen Person nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik für tauglich befunden worden sind und die Tauglichkeit durch eine ärztliche Person festgestellt worden ist. Die Zulassung zur Spendeentnahme soll nicht erfolgen, soweit und solange die spendewillige Person nach Richtlinien der Bundesärztekammer von der Spendeentnahme auszuschließen oder zurückzustellen ist. Der Spender darf nicht aufgrund seiner sexuellen Orientierung von einer Spendeentnahme ausgeschlossen werden.
Abgeleitete Rechtsnormen