Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre | |
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Art | Bundesgesetz/Landesgesetz |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie | Staatsrecht |
Erlassen am | 1. Mai 2021 |
Inkrafttreten am | 2. Mai 2021 |
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre sieht das Streichen der Voraussetzung vor, dass parlamentarische Staatssekretäre Mitglied des deutschen Bundestages sein müssen.
Im Wortlaut
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG)
Vom 01.05.2021
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24. Juli 1974 (BGBl. I S. 1538), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1322) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- In § 1 Abs. 1 wird der Teilsatz "sie müssen Mitglieder des Deutschen Bundestages sein, bei der Ernennung eines Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundeskanzler kann von diesem Erfordernis abgesehen werden." gestrichen
- In § 4 wird der Satz 4 ersatzlos gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.