Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Aus Wiki - vBundesrepublik
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gesetz.png
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Art Bundesgesetz/Landesgesetz
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie Staatsrecht
Erlassen am 1. Mai 2021
Inkrafttreten am 2. Mai 2021


Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre sieht das Streichen der Voraussetzung vor, dass parlamentarische Staatssekretäre Mitglied des deutschen Bundestages sein müssen.

Im Wortlaut

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG)





Vom 01.05.2021



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:





Artikel 1

Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre



Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24. Juli 1974 (BGBl. I S. 1538), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1322) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:



  1. In § 1 Abs. 1 wird der Teilsatz "sie müssen Mitglieder des Deutschen Bundestages sein, bei der Ernennung eines Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundeskanzler kann von diesem Erfordernis abgesehen werden." gestrichen
  2. In § 4 wird der Satz 4 ersatzlos gestrichen.







Artikel 2

Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.