Gesetz zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes

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Gesetz zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes
Art Landesgesetz
Geltungsbereich Bayern
Rechtsmaterie Kulturrecht
Erlassen am 05.02.2021
Inkrafttreten am 05.02.2021


Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes sieht die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und die Erhöhung der Geldbußen bei unerlaubter Beseitigung oder Veränderung von Denkmälern und Bodendenkmälern vor.

Im Wortlaut

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes





§ 1


In Art. 23 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2242-1-WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 Abs. 255 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird das Wort „zweihundertfünfzigtausend“ durch die Wörter „fünf Millionen“ ersetzt.



§ 2


Dieses Gesetz tritt am mit seiner Verkündung in Kraft.