Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung
Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung | |
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Art | Bundesgesetz |
Erlassen am | 15. März 2022 |
Inkrafttreten am | 1. April 2022 |
Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung ist ein Gesetz.
Im Wortlaut
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
Die Abgabenordnung wird wie folgt geändert:
§ 146a Absatz 2 der Abgabenordnung wird wie folgt gefasst:
"(2) Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften auf dessen Verlangen einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen."
Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung wird wie folgt geändert:
§ 30 Absatz 4 wird ergänzt und wie folgt gefasst:
"(4) § 146a in der am 01. April 2022 geltenden Fassung ist erstmals nach Ablauf des 31. März 2022 anzuwenden."
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 01. April 2022 in Kraft.