Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung

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Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung
Art Bundesgesetz
Erlassen am 15. März 2022
Inkrafttreten am 1. April 2022


Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung ist ein Gesetz.

Im Wortlaut

Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung

Die Abgabenordnung wird wie folgt geändert:

§ 146a Absatz 2 der Abgabenordnung wird wie folgt gefasst:

"(2) Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften auf dessen Verlangen einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen."


Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung wird wie folgt geändert:

§ 30 Absatz 4 wird ergänzt und wie folgt gefasst:

"(4) § 146a in der am 01. April 2022 geltenden Fassung ist erstmals nach Ablauf des 31. März 2022 anzuwenden."

Artikel 3 Inkrafttreten


Dieses Gesetz tritt am 01. April 2022 in Kraft.