Gesetz zum Verbot der religiösen Beschneidung des männlichen Kindes

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Gesetz zum Verbot der religiösen Beschneidung des männlichen Kindes
Art Bundesgesetz
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie Privatrecht
Erlassen am 18. Oktober 2020
Inkrafttreten am 18. Oktober 2020


Das Gesetz zum Verbot der religiösen Beschneidung des männlichen Kindes sieht eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor und soll die religiöse Beschneidung bei männlichen Kindern verbieten.

Im Wortlaut

Gesetz zum Verbot

der religiösen Beschneidung des männlichen Kindes

Vom 18. Oktober 2020



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



Artikel 1

Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs


(1) § 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird wie folgt geändert:


"§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes

Die Personensorge umfasst nicht das Recht der Eltern, in medizinisch nicht notwendige Behandlungen einzuwilligen."


Artikel 2

Inkrafttreten


Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.[/legend]