Gesetz zum Verbot der religiösen Beschneidung des männlichen Kindes
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Gesetz zum Verbot der religiösen Beschneidung des männlichen Kindes | |
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Art | Bundesgesetz |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie | Privatrecht |
Erlassen am | 18. Oktober 2020 |
Inkrafttreten am | 18. Oktober 2020 |
Das Gesetz zum Verbot der religiösen Beschneidung des männlichen Kindes sieht eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor und soll die religiöse Beschneidung bei männlichen Kindern verbieten.
Im Wortlaut
Gesetz zum Verbot
der religiösen Beschneidung des männlichen Kindes
Vom 18. Oktober 2020
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(1) § 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird wie folgt geändert:
"§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
Die Personensorge umfasst nicht das Recht der Eltern, in medizinisch nicht notwendige Behandlungen einzuwilligen."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.[/legend]