Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

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Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Kurztitel Europawahlgesetz
Abkürzung EuWG
Art Bundesgesetz
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie Wahlrecht
Erlassen am 16. Juni 1978
Inkrafttreten am 22. Juni 1978
Letzte Änderung durch Art. 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
Inkrafttreten der letzten Änderung 2. Mai 2021


Das Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (kurz EuWG), auch Europawahlgesetz enthält Regeln für die Europawahlen in Deutschland, also die Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Als solches bietet das Wahlgesetz die Gewährleistung für die demokratische Legitimation der EU-Parlamentarier und Grundlage der Geltung der durch sie getroffenen Entscheidungen.

Im Wortlaut

Europawahlgesetz

Zitiervorschlag: "Europawahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Mai 2021 geändert worden ist"


Novellierungen

Gültig

Voller Titel Kurztitel Datum des Inkrafttretens Antragssteller Kommentar
Sechstes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes 6.EuWÄG 2. Mai 2021 Liberales Forum Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1)