Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland | |
---|---|
Kurztitel | Europawahlgesetz |
Abkürzung | EuWG |
Art | Bundesgesetz |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie | Wahlrecht |
Erlassen am | 16. Juni 1978 |
Inkrafttreten am | 22. Juni 1978 |
Letzte Änderung durch | Art. 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes |
Inkrafttreten der letzten Änderung | 2. Mai 2021 |
Das Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (kurz EuWG), auch Europawahlgesetz enthält Regeln für die Europawahlen in Deutschland, also die Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Als solches bietet das Wahlgesetz die Gewährleistung für die demokratische Legitimation der EU-Parlamentarier und Grundlage der Geltung der durch sie getroffenen Entscheidungen.
Im Wortlaut
Zitiervorschlag: "Europawahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Mai 2021 geändert worden ist"
Novellierungen
Gültig
Voller Titel | Kurztitel | Datum des Inkrafttretens | Antragssteller | Kommentar |
---|---|---|---|---|
Sechstes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes | 6.EuWÄG | 2. Mai 2021 | Liberales Forum | Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1) |