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| Erlassen am = 03.06.2020 [http://forum.v2202002114769109868.supersrv.de/forum/index.php?thread/1316-abstimmung-gesetz-%C3%BCber-die-moderation-und-administration-in-der-vbundesrepublik/ Abst.]
| Inkrafttreten am = 03.06.2020
| Letzte Änderung durch = [https://forum.politik-sim.de/forum/index.php?thread/61476451-abstimmung-gesetz-zur-reform-von-wahladministrationweiteren-moderationanpassung-unddes-oberstemvdeutschen-gerichtgesetzbuches-und-zur-anp/ Gesetz zur Reform von Wahladministration, Moderation und Oberstem Gericht weiteren Anpassung des vDeutschen Gesetzbuches und zur Änderung weiterer Anpassung von Vorschriften über die SanktionierungSimOff-Gerichtsbarkeit] | Inkrafttreten der letzten Änderung = 13.0607.2022
}}
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(2)
Das Oberste Gericht entscheidet durch Mehrheitsentscheid. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Richter anwesend sind. Die Entscheidung ist schriftlich abzufassen, zu begründen und öffentlich zu verkünden. Der Entscheidung können abweichende Meinungen einzelner Richter angefügt werden (Sondervotum). Das Gericht kann offensichtlich unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss verwerfen, wenn die antragstellende Person zuvor auf die Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit und des Erfüllens des Begründungserfordernisses hingewiesen worden ist.</span></p>
<p class=MsoNormal style='text-align:justify'><span style='font-family:"Times New Roman",serif'>(3)
| Ermöglichung der Entscheidungsfindung durch zwei Moderatoren und Möglichkeit des Widerspruches (vgl. § 3 Abs. 4, § 16a)
|-
| Gesetz zur Stärkung der Reform von Wahladministration, Moderationund Oberstem Gericht und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Sanktionierung
|
| 13.06.2022
| [[Matthias Linner]]
| Neuordnung von Wahladministration, Moderation und Oberstem Gericht sowie Änderung weiterer Vorschriften über die Sanktionierung
|-
|
| Gesetz zur weiteren Anpassung des vDeutschen Gesetzbuches und zur Anpassung von Vorschriften über die SimOff-Gerichtsbarkeit
| 13.07.2022
| [[Irina Christ]]
| Verwerfung von Anträgen durch das Oberste Gericht erst nach Ergehen eines Hinweisbeschlusses möglich
|}
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